Die Berliner Mauer „fiel“ in der Nacht von Donnerstag, dem 9. November, auf Freitag, den 10. November 1989, nach über 28 Jahren ihrer Existenz. Die Vorbereitung einer von Seiten der DDR-Regierung kontrollierten Öffnung der Mauer begannen bereits im Oktober 1989: Walter Momper, damals Regierender Bürgermeister von Berlin, wusste nach eigenen Angaben seit dem 29. Oktober davon aus einem Gespräch mit Ost-Berlins SED-Chef Günter Schabowski und Ost-Berlins Oberbürgermeister Erhard Krack und traf seinerseits entsprechende Vorbereitungen für eine Öffnung der Mauer im Dezember 1989.[15] Am Vormittag des 9. November erhielt sein Staatssekretär Jörg Rommerskirchen von einem Journalisten der Bild-Zeitung, Peter Brinkmann, einen vertraulichen Hinweis, dass es noch an diesem Tag zu einer Öffnung der Mauer kommen werde, worauf man in West-Berlin im Eiltempo entsprechende Vorbereitungen traf.
Zur Öffnung der Mauer führten zum einen Massenkundgebungen in der Wendezeit und die Forderung nach Reisefreiheit in der damaligen DDR sowie die anhaltende sogenannte „Republikflucht“ großer Bevölkerungsteile der DDR in die Bundesrepublik Deutschland über das Ausland, teils über Botschaften in verschiedenen osteuropäischen Hauptstädten (unter anderem Prag und Warschau), teils über die in Ungarn seit dem 11. September 1989 offene Grenze zu Österreich und seit Anfang November direkt über die Tschechoslowakei.
Nachdem der am 6. November 1989 veröffentlichte Entwurf eines neuen Reisegesetzes auf scharfe Kritik gestoßen war und die tschechoslowakische Führung auf diplomatischem Wege zunehmend schärfer gegen die Ausreise von DDR-Bürgern über ihr Land protestierte, beschloss das Politbüro des Zentralkomitees der SED am 7. November, eine Regelung für die ständige Ausreise vorzuziehen.
Am Morgen des 9. November erhielt Oberst Gerhard Lauter, Hauptabteilungsleiter für Pass- und Meldewesen im Innenministerium, die Aufgabe, ein neues Reisegesetz zu erarbeiten. Der entsprechende Entwurf, der zusätzlich einen Passus zu Besuchsreisen enthielt, wurde am 9. November vom Politbüro bestätigt und in Richtung Ministerrat weitergeleitet. Im weiteren Geschäftsgang wurde zu dem Beschlussentwurf eine Vorlage an den Ministerrat erstellt, die zwar noch am selben Tag bis 18 Uhr im Umlaufverfahren gebilligt, aber erst am 10. November um 4 Uhr morgens als Übergangsregelung über die staatliche Nachrichtenagentur ADN veröffentlicht werden sollte.