§9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Evaluation
(1) Diese Verordnung tritt am 13. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 9. März 2022 außer Kraft. Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.
In den letzten 4 Tagen gab es nun 2 Anpassungen der Schutzverordnung für NRW. Wenn Musik-Clubs und Diskotheken zum 04.03.2022 wieder öffnen dürfen, wird wohl auch der Passus mit den Swingerclubs aufgehoben. Die Betriebsuntersagung für Messen wurde heute schon aus der Schutzverordnung entfernt.
Zugegeben kann dies eine sehr knappe Entscheidung sein, die im besten Fall 3-4 Tage vor dem 04.03.22 per Verordnung bekannt gegeben wird. Ich denke aber das z.B. die DEHOGA, einen gewissen Druck auf die Landesregierung ausüben wird und die Planungssicherheit unserer Betriebe anmahnt.
Da Swingerclubs nie Pandemietreiber waren, gibt es keinen Grund, dass Swingerclubs länger mit einer Betriebsuntersagung belegt werden, als eine Diskothek oder ein Musik-Club. Es ist doch eh schon grotesk, dass Porno-Kinos und Saunen mit Playrooms nie von einer Betriebsuntersagung betroffen waren.
Hier wäre ein Eilantrag vor dem OVG in Münster garantiert erfolgreich, da die Landesregierung niemals den Beweis führen könnte, dass unsere Betriebe zur Ausweitung der Pandemie ganz besonders in den Mittelpunkt gerückt sind.
Hätte es den Artikel in der BILD-Zeitung am 29.12.21 nicht gegeben, dann wären alle Swingerclubs wohl immer noch geöffnet. Hier hat uns der wehrte Kollege aus Hannover mit seinem Engagement und Pressegeilheit einen Bärendienst erwiesen.
An dieser Stelle sollten alle Clubs in NRW beispielhaft vorangehen und bei der Eröffnung, sowie an allen weiteren Veranstaltungstagen, solange Schnelltest kostenfrei bleiben, von jedem Gast, egal ob nur 2 mal geimpft oder geboostert, einen tagesaktuellen Schnelltet beim Einlass verlangen.
LG aus LIFE-Club