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Swingerclubs öffnen ab 04.03.22?

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****f83
2.403 Beiträge
Themenersteller 
Swingerclubs öffnen ab 04.03.22?
Hallo zusammen,
wir sind sehr verwundert das einige Swingerclubs ab den 04.03.22 wieder öffnen. Auf welcher Grundlage beruft ihr euch? Wir können nichts finden das die Swingerclubs ab 04.03.22 öffnen dürfen.

Liebe Grüße Treff83
04/2020
*********ight
4.527 Beiträge
Bei der MPK am 16.02.2022 wurde beschlossen,
dass Clubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen (2G Plus)!
Profilbild
****f83
2.403 Beiträge
Themenersteller 
Swingerclubs gehören aber nicht zu den Clubs und Discotheken sondern sind expliziert aufgeführt und da steht ganz klar das sie nicht öffnen dürfen.
SweetManiacS
********iacs
3.665 Beiträge
NRW
fährt immer eine leicht veränderte Schiene, zumindest was SwingerClubs-Regelungen angeht.

Deutschlandweit wird 04.03. geöffnet; in NRW vermutlich erst nach dem 09.03. wenn die jetzige, aktuelle Verordnung endet.

Aber sicher ist es nur wenn die Verordnung im
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw eindeutig definiert wird.

Und wann wird es bekanntgegeben ???
Am 04.03. für den 04.03. ???
Super Timing zum Planen...
Keine Beschreibung angegeben.
*****NRW
2.462 Beiträge
§9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Evaluation
(1) Diese Verordnung tritt am 13. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 9. März 2022 außer Kraft. Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

In den letzten 4 Tagen gab es nun 2 Anpassungen der Schutzverordnung für NRW. Wenn Musik-Clubs und Diskotheken zum 04.03.2022 wieder öffnen dürfen, wird wohl auch der Passus mit den Swingerclubs aufgehoben. Die Betriebsuntersagung für Messen wurde heute schon aus der Schutzverordnung entfernt.

Zugegeben kann dies eine sehr knappe Entscheidung sein, die im besten Fall 3-4 Tage vor dem 04.03.22 per Verordnung bekannt gegeben wird. Ich denke aber das z.B. die DEHOGA, einen gewissen Druck auf die Landesregierung ausüben wird und die Planungssicherheit unserer Betriebe anmahnt.

Da Swingerclubs nie Pandemietreiber waren, gibt es keinen Grund, dass Swingerclubs länger mit einer Betriebsuntersagung belegt werden, als eine Diskothek oder ein Musik-Club. Es ist doch eh schon grotesk, dass Porno-Kinos und Saunen mit Playrooms nie von einer Betriebsuntersagung betroffen waren.

Hier wäre ein Eilantrag vor dem OVG in Münster garantiert erfolgreich, da die Landesregierung niemals den Beweis führen könnte, dass unsere Betriebe zur Ausweitung der Pandemie ganz besonders in den Mittelpunkt gerückt sind.

Hätte es den Artikel in der BILD-Zeitung am 29.12.21 nicht gegeben, dann wären alle Swingerclubs wohl immer noch geöffnet. Hier hat uns der wehrte Kollege aus Hannover mit seinem Engagement und Pressegeilheit einen Bärendienst erwiesen.

An dieser Stelle sollten alle Clubs in NRW beispielhaft vorangehen und bei der Eröffnung, sowie an allen weiteren Veranstaltungstagen, solange Schnelltest kostenfrei bleiben, von jedem Gast, egal ob nur 2 mal geimpft oder geboostert, einen tagesaktuellen Schnelltet beim Einlass verlangen.

LG aus LIFE-Club
Profilbild
******arz
1.448 Beiträge
Hallo,

In NDS gab es nie einen Passus nur für Swingerclubs. Diese wurde unter Discotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen geführt. Deshalb dürfen diese ab dem 4.3 wieder öffnen.
Ein Club aus der Nähe Hannover hat sich allerdings groß in der Presse als geöffnetes Restaurant dargestellt und dies hat dadurch leider auch in NDS und NRW zu Konsequenzen geführt.
So etwas ist sehr schade.
Wir wünschen unsere Kollegen aus NRW und ganz Deutschland eine baldige Wiedereröffnung .
Keine Beschreibung angegeben.
*********tasy
270 Beiträge
wie folgt. Bei Bedarf können sie „eine Ministeriumssprecherin“ zitieren.



+



Welche Gründe führt Ihr Haus / die Staatsregierung an, dass Swingerclubs im Vergleich zu anderen Freizeiteinrichtungen geschlossen bleiben müssen?


Die Öffnung diverser Arbeitsbereiche im Sektor der erotischen und sexuellen Dienstleistungen, zu denen auch Swingerclubs zählen, ist aus infektionshygienischer Sicht als höchst risikobelastet zu sehen, da die Mindestabstände bei jeglicher Durchführung sexueller Handlungen nicht oder nur unzureichend sicher eingehalten werden können und regelhaft ein intensiver Körperkontakt besteht. Die Öffnung sollte daher aus infektiologischer Sicht aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr restriktiv gehandhabt werden. Die Öffnungsschritte werden so angepasst, wie es nach der jeweils aktuellen pandemischen Lage erforderlich ist.



Ist seitens der Staatsregierung angedacht, diese Regelung auch nach dem 19. März fortzuführen?


Von Seiten der Staatsregierung wird sichergestellt, dass laufend überprüft wird, ob und welche Regelungen weiterhin erforderlich sind. Sie werden Schritt für Schritt so angepasst, wie es nach der jeweils aktuellen pandemischen Lage erforderlich ist. Aus diesem Grund sind die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Maßnahmen auch stets zeitlich befristet.



Die Geltungsdauer der 15. BayIfSMV ist derzeit bis zum Ablauf des 23. Februar 2022 befristet. Nach den Beschlüssen des gestrigen Ministerrates wird die 15. BayIfSMV zunächst bis zum Ablauf des 19. März 2022 verlängert werden. Die bundesrechtliche Rechtsgrundlage des § 28a IfSG tritt nach derzeitigem Stand ebenfalls mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Die Entscheidung über die Fortführung bzw. Schaffung einer neuen bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage obliegt zunächst dem Bundesgesetzgeber. Die Ausgestaltung der Nachfolgeregelungen der 15. BayIfSMV obliegt sodann der politischen Entscheidung des Ministerrates. Für den Zeitraum nach dem 19. März 2022 können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.



+





Mit freundlichen Grüßen
Keine Beschreibung angegeben.
*********tasy
270 Beiträge
wie folgt. Bei Bedarf können sie „eine Ministeriumssprecherin“ zitieren.



+



Welche Gründe führt Ihr Haus / die Staatsregierung an, dass Swingerclubs im Vergleich zu anderen Freizeiteinrichtungen geschlossen bleiben müssen?


Die Öffnung diverser Arbeitsbereiche im Sektor der erotischen und sexuellen Dienstleistungen, zu denen auch Swingerclubs zählen, ist aus infektionshygienischer Sicht als höchst risikobelastet zu sehen, da die Mindestabstände bei jeglicher Durchführung sexueller Handlungen nicht oder nur unzureichend sicher eingehalten werden können und regelhaft ein intensiver Körperkontakt besteht. Die Öffnung sollte daher aus infektiologischer Sicht aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr restriktiv gehandhabt werden. Die Öffnungsschritte werden so angepasst, wie es nach der jeweils aktuellen pandemischen Lage erforderlich ist.



Ist seitens der Staatsregierung angedacht, diese Regelung auch nach dem 19. März fortzuführen?


Von Seiten der Staatsregierung wird sichergestellt, dass laufend überprüft wird, ob und welche Regelungen weiterhin erforderlich sind. Sie werden Schritt für Schritt so angepasst, wie es nach der jeweils aktuellen pandemischen Lage erforderlich ist. Aus diesem Grund sind die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Maßnahmen auch stets zeitlich befristet.



Die Geltungsdauer der 15. BayIfSMV ist derzeit bis zum Ablauf des 23. Februar 2022 befristet. Nach den Beschlüssen des gestrigen Ministerrates wird die 15. BayIfSMV zunächst bis zum Ablauf des 19. März 2022 verlängert werden. Die bundesrechtliche Rechtsgrundlage des § 28a IfSG tritt nach derzeitigem Stand ebenfalls mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Die Entscheidung über die Fortführung bzw. Schaffung einer neuen bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage obliegt zunächst dem Bundesgesetzgeber. Die Ausgestaltung der Nachfolgeregelungen der 15. BayIfSMV obliegt sodann der politischen Entscheidung des Ministerrates. Für den Zeitraum nach dem 19. März 2022 können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.



+





Mit freundlichen Grüßen
Keine Beschreibung angegeben.
*********tasy
270 Beiträge
Sie stellen uns Bordellen gleich und machen aus unseren Gästen Prostituierte *gleichplatz*
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******arz
1.448 Beiträge
@*********tasy

Echt traurig. Ist das ein Bayrischer Sonderweg?
Keine Beschreibung angegeben.
*********tasy
270 Beiträge
Das war eine Presseanfrage ans Bayrische Gesundheitsministerium von letztem Donnerstag
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******arz
1.448 Beiträge
@*********tasy
Das ist ja schlimm in Bayern. Dann gehen die Gäste in andere Bundesländer oder machen unreglementiert etwas privat. Sehr schade.
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