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Legalisierung Cannabis ?

SWINGER-TRAVEL
*********RAVEL
4.252 Beiträge
Themenersteller 
Legalisierung Cannabis ?
Wie aus der Presse zu entnehmen ist, wird Cannabis ab dem 01. April legal sein in D!

Bisher hatten wir eine strenge Drogenpolitik auf unseren Veranstaltungen, so das jegliche Form von Drogenkonsums auf den Veranstaltungen verboten ist.

Mit der Gesetzesänderung zum 01. April 24 haben wir schon Horror-Szenarien vor Augen, das die Hälfte der Gäste zugekifft ist und wir "holländische" Verhältnisse auf den Events haben.

Hier nun unsere Fragen an die Clubs & Veranstalter:

*beep* Wie haltet ihr dies auf Euren Events/Veranstaltungen?
*beep* Gilt weiterhin das Hausrecht, so das der Veranstalter/Clubbesitzer "Hausrecht" hat?
*beep* Wie ist die rechtliche Lage?


Euch allen ein schönes WE


Gruß

Frank
SWINGER-TRAVEL
Der MT & Beste Sub der Welt
*******ory
603 Beiträge
Meine Veranstaltung, meine Regeln! Solche Drogen kommen mir nie ins Haus! Wen das stört, bitte gerne woanders.
*hutab* der MT
Logo
*******sion
5.045 Beiträge
Auch bei uns bleibt es Drogenfrei!
Unser Haus , unsere Regeln!
Lg
Profilbild
*******unge
173 Beiträge
Guten Morgen......
für mich an sich kein Problem - als reiner SM Club legen wir bei uns die "Latte" von vorn herein anders, denn niemand möchte eine Person, die nicht seiner Sinne ist, sehen wie er mit jemandem in unserem Kontext zugange ist!
Das gilt ebenso für übermäßigen Alkoholkonsum
Da gilt nix als mein Hausrecht und meine Entscheidung........eine reine Frage der Sicherheit in meinen Augen.
HS - Der Lifestyle Club
**********sfeld
2.734 Beiträge
In diesem Fall kann es , rein rechtlich, keine zwei Meinungen geben:

1. Auf unserem Gelände ist und bleibt das Kiffen untersagt.
• Mitarbeitende & Gäste müssen sowohl vor den schädlichen Auswirkungen des Nikotin und erst Recht vor den (Aus)wirkungen von THC geschützt werden


2. Für bekifft "Anreisende" gelten die gleichen Regeln wie für Alkohol
-Bis jetzt gilt ja schon rein rechtlich: Sichtbar alkoholisierten Gästen darf kein weiterer Alkohol ausgeschenkt werden. Was anderes kann für andere legale Drogen auch nicht gelten.
SWINGER-TRAVEL
*********RAVEL
4.252 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********sfeld:
1. Auf unserem Gelände ist und bleibt das Kiffen untersagt.
• Mitarbeitende & Gäste müssen sowohl vor den schädlichen Auswirkungen des Nikotin und erst Recht vor den (Aus)wirkungen von THC geschützt werden

Wie haltet ihr es, wenn in einem offiziellen Raucherbereich ein Gast sich einen Joint rein zieht?
Rein rechtlich ist da unserer Einschätzung nach nicht viel zu wollen, da Rauchen oder Alkoholgenuss ja auch erlaubt ist. Der Gast wird/könnte argumentieren, das es legal ist und ein Joint bei ihm/ihr nicht mehr Wirkung zeigt wie nach 3-4 Bier.
HS - Der Lifestyle Club
**********sfeld
2.734 Beiträge
Zitat von *********RAVEL:
Zitat von **********sfeld:
1. Auf unserem Gelände ist und bleibt das Kiffen untersagt.
• Mitarbeitende & Gäste müssen sowohl vor den schädlichen Auswirkungen des Nikotin und erst Recht vor den (Aus)wirkungen von THC geschützt werden

Wie haltet ihr es, wenn in einem offiziellen Raucherbereich ein Gast sich einen Joint rein zieht?
Rein rechtlich ist da unserer Einschätzung nach nicht viel zu wollen, da Rauchen oder Alkoholgenuss ja auch erlaubt ist. Der Gast wird/könnte argumentieren, das es legal ist und ein Joint bei ihm/ihr nicht mehr Wirkung zeigt wie nach 3-4 Bier.

Das ist nicht ganz richtig- auch das Passivrauchen von THC hat berauschende Wirkung (im Gegensatz zu Nikotin) und es gab schon genug Fälle, wo jemand seinen Führerschein verloren hat, weil er passiv "mitgekifft" hat und anschließend in eine Kontrolle gekommen ist.
Das sind also 2 komplett verschiedene paar Schuhe.
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*******unge
173 Beiträge
Zitat von *********RAVEL:
Zitat von **********sfeld:
1. Auf unserem Gelände ist und bleibt das Kiffen untersagt.
• Mitarbeitende & Gäste müssen sowohl vor den schädlichen Auswirkungen des Nikotin und erst Recht vor den (Aus)wirkungen von THC geschützt werden

Wie haltet ihr es, wenn in einem offiziellen Raucherbereich ein Gast sich einen Joint rein zieht?
Rein rechtlich ist da unserer Einschätzung nach nicht viel zu wollen, da Rauchen oder Alkoholgenuss ja auch erlaubt ist. Der Gast wird/könnte argumentieren, das es legal ist und ein Joint bei ihm/ihr nicht mehr Wirkung zeigt wie nach 3-4 Bier.

Eine interessanter Aspekt, wobei der bei uns mit nem kleinen Hinweis unter unserem Schild "Raucherbereich" erledigt ist, welches den Konsum von Cannabis klar untersagt.
Wir wollen einfach keine Drogen dieser Art im Club - nennt es engstirnig aber ich habe ein wesentlich größeres Problem zu erkennen, wann jemand über seine Grenze bekifft ist, als wenn es sich um Alkoholmissbrauch handelt..... und im Interesse unserer NICHT konsumierenden Gäste machen wir da keine Kompromisse
HS - Der Lifestyle Club
**********sfeld
2.734 Beiträge
Wie gesagt: Das ist nichts was wir entscheiden oder regeln (dürfen) - Es ist glasklar gesetzlich geregelt - Kiffen in der Öffentlichkeit ist verboten!

In Deutschland ist es nicht erlaubt, Cannabis in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Der Konsum ist nur im privaten Rahmen oder im Coffeeshop erlaubt1. Insbesondere darf man nicht in der Nähe von Schulen und/oder Kindergärten Cannabis konsumieren. Wenn die Polizei auf Personen trifft, die Cannabis konsumieren, ist sie nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, bei dem Anfangsverdacht einer Straftat einzuschreiten. Dies ist in Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt.

SWINGER-TRAVEL
*********RAVEL
4.252 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********sfeld:
Wie gesagt: Das ist nichts was wir entscheiden oder regeln (dürfen) - Es ist glasklar gesetzlich geregelt - Kiffen in der Öffentlichkeit ist verboten!

In Deutschland ist es nicht erlaubt, Cannabis in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Der Konsum ist nur im privaten Rahmen oder im Coffeeshop erlaubt1. Insbesondere darf man nicht in der Nähe von Schulen und/oder Kindergärten Cannabis konsumieren. Wenn die Polizei auf Personen trifft, die Cannabis konsumieren, ist sie nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, bei dem Anfangsverdacht einer Straftat einzuschreiten. Dies ist in Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt.

Diese Aussage ist nach meinem Wissensstand nicht ganz richtig!!!
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*******unge
173 Beiträge
Zitat von **********sfeld:
Wie gesagt: Das ist nichts was wir entscheiden oder regeln (dürfen) - Es ist glasklar gesetzlich geregelt - Kiffen in der Öffentlichkeit ist verboten!

In Deutschland ist es nicht erlaubt, Cannabis in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Der Konsum ist nur im privaten Rahmen oder im Coffeeshop erlaubt1. Insbesondere darf man nicht in der Nähe von Schulen und/oder Kindergärten Cannabis konsumieren. Wenn die Polizei auf Personen trifft, die Cannabis konsumieren, ist sie nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, bei dem Anfangsverdacht einer Straftat einzuschreiten. Dies ist in Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt.

Darf ich fragen WOHER Du diesen Stand hast?
So sehr ich es begrüßen würde, so wenig spiegelt er DAS wieder, was ich in den Medien und Gesetzesentwürfen für die Zeit nach dem 1.4. finde.
DORT heisst es sehr deutlich das das Konsumieren von Cannabis NUR im direkten Umfeld von Schulen und Kitas 100 m Radius) sowie in Fussgängerzonen von 7 bis 20 Uhr untersagt ist.
HS - Der Lifestyle Club
**********sfeld
2.734 Beiträge
Frank,

• In Deutschland ist selbst der öffentliche Vollrausch mit Alkohol verboten.
• andere zu berauschen (absichtlich oder auch unabsichtlich) erfüllt den Straftat-Bestand der "gefährlichen Körperverletzung"

Und es ist keine Frage von Meinungen oder Interpretationen - Es ist in dem Bereich in dem wir uns bewegen einfach verboten.

Im schlimmsten Fall können die Betreiber/Veranstalter haftbar gemacht werden, wenn man Ihnen Fahrlässigkeit nachweist
SWINGER-TRAVEL
*********RAVEL
4.252 Beiträge
Themenersteller 
Ich sehe da noch große Diskussionen und Probleme mit den Gästen auf uns zu kommen. Ich bin ernsthaft am überlegen künftig einen entsprechenden Verbots-Hinweis in die Event Beschreibungen aufzunehmen.

Ist das Kind erst mal in den Brunnen gefallen, ist es zu spät um zu diskutieren!
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********auty
840 Beiträge
Ich denke das aufgrund fehlender Erfahrungswerte nur spekuliert werden kann.

Spekulation ist nicht Wissen, auch wenn viele das gerne verwechseln ( möchten).

Wie viele unserer Gäste werden denn "breit" sein ?
Wie verhalten die sich?
Wie breit wird man selber wenn man im Raucherbereich Gras riecht? ( Ganz ehrlich...ich habe es oft in namhaften Clubs gerochen und es hatte weder auf mich noch scheinbar auf andere Auswirkungen die negativ für das Event an sich waren).

Ich schlage vor besonnen zu bleiben und opportun zu handeln, je nach Entwicklung.

Wir wissen nämlich nichts da keiner eine Glaskugel hat.

Wenn der Konsum legal ist und wir Veranstalter merken kaum Veränderungen, dann spielen hier eher eigene Ideologien eine Rolle. Anhand der genutzten Wortwahl wird dies hier auch deutlich.

Die dürfen auch sein, denn ich versuche ja auch rechte, homophobe schwurbeler und deren negativen Energien auf Abstand zu halten.

Ein Statement wie er zu Dingen steht bleibt ja frei, und wenn es heißt "Konsum von Cannabis unerwünscht" steht das auch nicht zur Diskussion.
Zitat von *******unge:
Guten Morgen......
für mich an sich kein Problem - als reiner SM Club legen wir bei uns die "Latte" von vorn herein anders, denn niemand möchte eine Person, die nicht seiner Sinne ist, sehen wie er mit jemandem in unserem Kontext zugange ist!
Das gilt ebenso für übermäßigen Alkoholkonsum
Da gilt nix als mein Hausrecht und meine Entscheidung........eine reine Frage der Sicherheit in meinen Augen.
In diesem konkreten Fall sehen wir es wie BDSM Lounge, der Sicherheitsaspekt ist das wichtigste,
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**********vents
212 Beiträge
Hallo zusammen,

wir werden das genau so handhaben wie wir seit 13 Jahren verfahren:
Alkoholisierte, auffällige oder unter Drogeneinfluss stehende Gäste werden der Veranstaltung verwiesen.

Gift ist und bleibt eine Frage der Dosis.
Wir sind alle im Team keine großen Freunde der Kifferei, aber wir rechnen nicht damit, dass bekiffte Gäste auffälliger sind als es betrunkene schon waren.
Sie verkotzen keine Toiletten, zetteln keine Auseinandersetzungen an und sind zumeist friedlich.

Zumal es ja schon vorher nicht kontrollierbat war, ob jemand draussen gekifft hat, vor dem Event oder versteckt im Raucherbereich.

Also lassen wir das ganz entspannt auf uns zukommen und da wir auf unseren Events mit der gelebten Kommunikationspolitik immer gut fahren, würden wir im Zweifel auch hier im Gespräch die Klärung suchen.

Mit großen Zwischenfällen rechnen wir nicht, die Gäste wollen Spaß, Party und im besten Falle Sex haben.
Das ist zu 99% Rausch genug.

Da sind andere Drogen, die heimlich auch den Einzug in viele Clubs gehalten haben ungleich gefährlicher als Weed.

Liebe Grüße

Team Hellfire Events
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