Einschränkungen
Hier eine Auflistung, die die Bestimmungen für den Flohmarkt Bürgerweide enthalten:
Nicht gestattet sind:
das gewerbsmäßige Anbieten und Verkaufen von Waren
Anmerkung meinerseits: gewerbliche Händler dürfen also dort nicht(s) verkaufen
der Verkauf von Lebensmitteln, außer nach besonderer Genehmigung durch den Veranstalter, sowie durch das Stadtamt
der Verkauf von Kühlschränken, Herden, Waschmaschinen, Schleudern, Wäschetrocknern, großen Möbeln, Autobatterien sowie Autoreifen
Anmerkung meinerseits: große Möbel? Definiton?
Gut, die antike Eichenschrankwand / Couchgarnitur kommt also nicht in Betracht...
der Verkauf von Waffen (im Sinne des Waffengesetzes), von Tieren und Pornographie
der Verkauf von Fernsehgeräten, außer nach besonderer Genehmigung durch den Veranstalter
der Verkauf von Pflanzen und Tieren, die unter das Artenschutzgesetz bzw. Naturschutzgesetz fallen
der Verkauf von Videokassetten, CD`s sowie Computerspiele, die gegen das Jösch / GjS /StGB verstoßen (keine Altersfreigabe aufgeführt, Pornographie, Raubkopien etc.)
Anmerkung meinerseits: Bei CD´s ist es sogar so, dass solche aus Nicht-EU-Staaten ebenfalls aus urheberrechtlichen Gründen nicht verkauft werden dürfen. Ist die CD z.B. in England gekauft, kann sie auch ohne Probleme wieder innerhalb der EU verkauft werden. Hat man jedoch z.B eine CD in Indien gekauft, kann es schon heikel werden.
Mittlerweile kann man ähnliches bzw. gleiches bei sämtlichen Flohmarkt-Veranstaltern finden, die in Bremen die Flohmärkte organisieren.