„...Also das ist doch in meinen Augen sehr dubios wo ALLES was Freizeitaktivitäten angeht zu hat.
Ich sehe das etwas entspannter. Ob ich mir mit meiner Freundin zuhause Wellness gönne (ok, vielleicht nicht ganz so luxuriös, aber immerhin
) oder in zeitlich nur uns zugänglichen Räumen außerhalb der eigenen vier Wände, sofern zwischen den Buchungszeiträumen gut gelüftet und desinfiziert wird...
Ich sehe da keinen (großen) Unterschied! Es sei denn, das Regime hat uns auch schon den zwischenmenschlichen Kontakt innerhalb des eigenen Paares oder gar innerhalb der Familie verboten, und ich habe das nicht mitbekommen.
Ausgehend davon, dass dieser Schritt NOCH nicht gefordert wurde, verstehe ich auch generelle Beherbergungsverbote zu Urlaubszwecken nicht, reicht es nicht die Gemeinschaftsräume, wie z.B. Speisesäle, zu schließen!?
„Wäre interessant zu erfahren, ob die Stadt Essen davon überhaupt Bescheid weiß.
Am ehesten erfährst Du das wohl, wenn Du Dich persönlich bei der Stadt Essen telefonisch oder per mail danach erkundigst!
Ich kann mir allerdings nur sehr schwer - bis gar nicht - vorstellen, dass ein Betrieb, vielleicht sogar eine ganze Kette horrende Strafen riskiert und möglicherweise sein/ihre Konzession (oder wie das auch immer bei denen heißen mag) für im Vergleich dazu so kleines Geld was sie einnehmen könnten, auf's Spiel setzt!