@*********_hope
Tun wir mal so als könnten wir lesen und machen dieses auch. Der genaue Wortlaut der Kontaktbeschränkung ist: "... Treffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vor. Allerdings können die Länder in ihren jeweiligen Corona-Schutz-Verordnungen davon abweichen. Denn das Infektionsgeschehen ist nicht überall gleich. So gilt beispielsweise im Land Berlin seit dem 1. Dezember, dass nur Kinder bis zwölf Jahre von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind. "
"Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember gilt: Im engsten Familienkreis sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen erlaubt. Das gilt auch, wenn dadurch mehr als zwei Hausstände zusammenkommen oder die Gesamtzahl von fünf Personen überschritten wird."
Dieser genannte "ein weiterer Haushalt" ist nun nicht beliebig austauschbar, so dass es möglich wäre, eine Stunde mal bei dem, dann eine Stunde bei einem anderen, etc.. Ebenfalls auch nicht im Tagestakt zu verstehen. Wir befinden uns nicht mehr in einem lockeren Lockdown, sondern, da viel zu viele Menschen dieses Bäumchen wechsel dich Spielchen zockten und sich auch an andere Begrenzungen nicht hielten, einen harten und da gilt: EIN weiterer und zwar über den Zeitraum.
Natürlich gibt es da Ausnahmen, aber diese sollten nicht sein, da man gerade etwas zum ficken sucht und sein Kerbholz unbedingt vergrößern muss.