In der Hausordnung der Meditherme...
steht geschrieben, dass das Mitbringen u.a. von Getränken aus hygienischen Gründen nicht gestattet sei. Diese Problematik gab es bis vor einigen Jahren auch bei diversen Fitness-Studios. Viele Studiobetreiber verboten es bis dahin ihren Mitgliedern eigene Getränke mit zu bringen; dies aber wohl weniger aus hygienischen Gründen, sondern um den Mitgliedern zwangsweise studioeigene Getränke zu einem deutlich erhöhten Preis verkaufen zu können.Dieser Praxis wurde dann aber zum Glück höchstrichterlich ein Ende gesetzt.
Ich gehe einmal davon aus, dass das Verbot eigene Getränke in die Meditherme mitzubringen bei einer eventuellen Klage eines Badegastes ebenfalls gekippt werden wird, da in einer Sauna normalerweise ein noch höherer Flüssigkeitsbedarf besteht als in einem Fitness-Studio. Da ist es erst recht unzumutbar, wenn der Betreiber seine Gäste nötigt nur die gastronomieeigenen, überteuerten Getränke verzehren zu dürfen.
Darüber hinaus dürfte die Meditherme auch mit dem Verbot von Intimpercings deutlich über das Ziel hinaus schießen. Dies stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Andere Piercings sind ja schließlich nicht verboten. Wie die Rechtsprechung hier aussieht, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht liest das ja hier mal ein(e) Rechtkundige(r) und klärt uns auf. Nach meiner Auffassung endet die Vertragsfreiheit dort, wo ein Vertragspartner unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Die Hausordnung der Meditherme stellt ja im Grunde genommen einen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Badegast dar.
Abgesehen von den zweifelhaften Verboten in der Meditherme ist diese Location sowieso kein Thema für mich, da auch der Eintrittspreis schon um ca. 50% höher als im Westfalenbad, Saunadorf Lüdenscheid oder Wischlingen liegt. Möglicherweise halten die sich da auch für besonders exklusiv um diese Regeln und Preise zu rechtfertigen. Egal, es gibt viele andere Alternativen.