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Berufskraftfahrerausbildung und Fragen dazu

****lon Mann
2.802 Beiträge
Themenersteller 
Berufskraftfahrerausbildung und Fragen dazu
Hallo!

ich mache grade obengenannte ausbildung und soll bald mit dem führerschein anfangen. nun habe ich dazu eine frage, bei der mir google nun nicht weiterhilft...

ist der früherschein, also praxis und theoriestunden arbeitszeit oder nicht? der führerschein ist ja ausbildungsbestandteil...finde dazu aber bei google leider keine hinreichenden antworten.

lg
chris
Wenn der Führerschein Ausbilungsbestandteil ist, ist es Arbeitszeit, du machst Ihn ja nicht im Rahmen deiner Freizeit aus Privatvergnügen.
Steht die Erlangung der entsprechenden Führerscheine in der Ausbildungsordnung drin?
**rD Mann
7.135 Beiträge
****lon:
ich mache grade obengenannte ausbildung

was genau machst du für eine Ausbildung?

ist es eine Weiterbildung / Umschulung bei einem Bildungsträger mit beschleunigter Grundqualifikation, Führerschein, ADR-, LaSi-, Kran- und Staplerschein (Dauer ca. 6-9 Monate) ?

oder eine Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb zum Facharbeiter "Berufskraftfahrer" / "Fachkraft im Fahrbetrieb" (Dauer ca. 2-3 Jahre) ?

...Dirk
****lon Mann
2.802 Beiträge
Themenersteller 
letzteres: betriebliche ausbildung zum berufskraftfahrer 3 jahre dauer.
Führerschein
da du den Führerschein im Rahmen deiner Ausbildung machst und ihn dann wohl auch voll bezahlt bekommst von deiner Ausbildungsfirma, wär es eigentlich nur fair dem Betrieb gegenüber nicht auch noch die Schulstunden in Rechnung zu stellen- meine Meinung als kleiner Unternehmer mit einem Mitarbeiter im Transportgewerbe
LG Andy
du machts die ausbildung sicher in einem größern betrieb...
ich glaube nicht das sich ein kleiner unternehmer sich das leisten kann diese ausbildung an zu bieten....
ich selber bin berufskraftfahrer und war einer der ersten mit der überhaupt diese prüfungen vor der IHK abgelegt hat...
wenn man heute sich so umsieht liegt die ausbildungskosten für den unternehmer bei mehr als 30000€+führerscheine....
und so ein unternehmen weiß wie lange du arbeiten darfat und das ausbildung gleich arbeitszeit ist...
es ist ja nicht anderes als eine andere berufsausbildung....
und somit fällst du auch unter den arbeitsschuß der auszubildenen...
es gibt da noch die staffelung unter 18 und über 18...
**rD Mann
7.135 Beiträge
meine Auslegung
hallo Aisolon, *wink*

****lon:
betriebliche ausbildung zum berufskraftfahrer 3 jahre dauer.

dafür dürfte das BBiG (Berufsbildungsgesetz) zutreffend sein.

darin heißt es:
****************************erufsbildung:
(1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
(2) [...]

hieraus würde ich im vorliegenden Fall den Begriff
die Berufsausbildung
als für dich zutreffend erachten.

das zugrunde gelegt kann man in diesem Gesetz weiter argumentieren mit:
***********ellung:
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

  • Ausbildende ist der Ausbildungsbetrieb, also mutmaßlich dein "Arbeitgeber"
  • Auszubildende bist du
  • freizustellen bedeutet dann im Umkehrschluss "Arbeitszeit", welche auf dein Zeitkonto deines Ausbildungsvertrages anzurechnen sein würde. ich vermute mal du bekommst eine Art Gehalt (Ausbildungsvergütung), also keinen Stundenlohn. dieser würde eine Leistungserbringung voraussetzen, was in einer Ausbildung ja nicht zutreffend wäre.

  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte trifft dann auf den Fahrschulunterricht zu.


darüber hinaus ist zu lesen dass:
****************nspruch:
...
(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
das lass ich mal unkommentiert. *zwinker*
___________________________________________________________________

zur Erinnerung, es sind meine Bewertungen, begründet auf den mir zur Verfügung stehenden Informationen. ich kann hierauf keine Rechtsverbindlichkeit geben. wenn dein Ausbildungsvertrag dazu etwas anderes sagt, stünde ggf. zu prüfen ob dieser im Allgemeinen bzw. im Besonderen verbindlich oder unwirksam ist.


*hand2*...Dirk
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