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Fahrerkarte auslesen trotz Krankmeldung.

*******usky Paar
160 Beiträge
Themenersteller 
Fahrerkarte auslesen trotz Krankmeldung.
Hallo Kollegen
Ich brauche euren ratschlag.
Also ich bin seit 21.12.2016 krankgeschrieben. Bakam am 30.12.2016 meine Kündigung von meinem nochchef die im 31.01.17 ausläuft. Am 3.Januar 2017 hätte meine Fahrerkarte ausgelesen werden sollen.
Wurde aber nicht gemacht da beide Chefs zu dieser zeit in Urlaub waren. Auch auf Briefkontakt und Whatsapp nachricht geschau bisher nichts. Ich selbst fange am 6. februar in einer neuen Firma an,wo ich aber mit LKW weniger zu tun habe, weil ich dort als Radladerfahrer anfange.
Aber wie soll ich mich denn jetzt verhalten. Ist es meine Aufgabe ihm nachzurennen? Oder ist das Aufgabe vom chef.?
*******paar Paar
2.529 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich würde genau diese Anfrage per EMail dahin richten, wo man eine klare, evtl. sogar rechtsverbindliche Antwort bekommt, ans BAG oder ähnliches. Und die Antwort würde ich auch aufheben.

*wink*
*******vil Mann
2.308 Beiträge
moin moin
du bist nicht verpflichtet deinen chefs nach zu rennen soltendie es wollen kannst du dieses selbstverstaendlich machen bist aber nicht mehr verpflichtet dazu da du die fa verlassen hast bzw ekündigt worden bist .
Die Daten sind ja auf der Karte.
Mach du dir keinen Stress damit.
Dein "noch" Chef ist verantwortlich dafür die Sachen für seinen Fuhrpark zu speichern. Tut er das nicht ist das sein Pech.
Als Sicherheit würde ich jedoch die Whatts App Nachrichten an ihn mal als Screenshot speichern. Man weiß ja nie und so kannst du deinen Willen belegen und auch Bereitschaft zeigen ihm die Daten auch nachträglich noch zugänglich zu machen.

LG
Murphy
*****ird Mann
16.030 Beiträge
Ich habe mir ein Programm namens GloboFleet mit kartenleser zugelegt, da kann ich meine Karte selbst auslesen!

Das selbe benutz auch meine Firma
Fahrerkarte
Du musst Deine Fahrerkarte alle 28 Tage auslesen lassen , dafür bist nur Du verantwortlich. Du kannst kannst Deine Karte in jeder Spedition auslesen lassen , verschiedene Tankstellen und Autohöfe bieten diesen Service auch an. Wichtig ist alle 28 Tage auslesen lassen , auch wenn du keinen LKW fährst der mit einem Kartenlesegerät ausgestattet ist.
Es hat wenig Sinn sich selbst eine Software und einen Kartenleser zu besorgen um dann selbst auszulesen, die Daten müssen auf einen Zentralrechner und der steht meines Wissens in der Schweiz.
Ich kann nur sagen VORSICHT bei der Benutzung einer Fahrerkarte !!!!
Viele Fahrer wissen nicht einmal dass der Besitz einer Karte auf ihrem Führerschein vermerkt ist.
*****ird Mann
16.030 Beiträge
Es ist nur die Führerschein Nummer auf der FK hintrrlegt!
Du kannst die Karte auch bei der BAG auslesen!
**rD Mann
7.135 Beiträge
Fahrerkarte auslesen
*******usky:
Aber wie soll ich mich denn jetzt verhalten. Ist es meine Aufgabe ihm nachzurennen? Oder ist das Aufgabe vom chef.?

gemäß §2 Fahrpersonalverordnung musst du ihm die Karte "nur" zur Verfügung stellen, für das herunterladen der Daten ist der Unternehmer verantwortlich.

****sV:
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Fahrer hat hierzu dem Unternehmen die Fahrerkarte und die Ausdrucke nach Absatz 3 zur Verfügung zu stellen.

das hast du ja getan und ich würde - wie Murphy schon schrieb - deine WhatsApp Mitteilungen zum Beweis archivieren.

*******usky:
Ich selbst fange am 6. februar in einer neuen Firma an,wo ich aber mit LKW weniger zu tun habe, weil ich dort als Radladerfahrer anfange.

solltest du aber dennoch einen LKW fahren, brauchst du eine Bescheinigung über die berücksichtigungsfreie Tage, welche noch in der alten Firma angefallen sind. diese kann (darf) dir auch nur dein alter Unternehmer ausstellen. oder aber du fährst in der neuen Firma die ersten 28 Tage kein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug.

...Dirk


p.s.
****59:
die Daten müssen auf einen Zentralrechner und der steht meines Wissens in der Schweiz.
****59:
Viele Fahrer wissen nicht einmal dass der Besitz einer Karte auf ihrem Führerschein vermerkt ist.

*gruebel*... echt? *oh*
******272 Mann
1.210 Beiträge
Das ist so nicht richtig !
Der Chef ist für die Aufzeichnungen zuständig und muss sie archivieren !
Da du es ihm ja anscheinend mehrfach Angeboten hast ist es sein Problem ,die Daten zu bekommen !
Und bei einer Krankmeldung bekommt man ja auch einen sogesagten gelben ,
Mit dem kannst du die Krankheit nachweisen und mit deiner Kündigung den Rest der Zeit !
Und auf der Karte kannst du die freien Tage selber nachtragen !!
Und mit deinem neuen Arbeitsvertrag beweist du einfach das du da neu angefangen bist !!
Fahrerkarte
Kann mir jemand sagen wieviele Tage auf einer Fahrerkarte aufgezeichnet werden
******272 Mann
1.210 Beiträge
Ja , bis zu einem Jahr ist möglich !
Es sei denn du hast hundert stops am Tag ,da du Paket Fahrer bist !
Also es liegt an den Bewegungen die du am Tag hast !
**rD Mann
7.135 Beiträge
******272:
Und bei einer Krankmeldung bekommt man ja auch einen sogesagten gelben ,
Mit dem kannst du die Krankheit nachweisen und mit deiner Kündigung den Rest der Zeit !
wem gegenüber Nachweisen? dem Richter falls es Komplikationen gibt?

******272:
Und auf der Karte kannst du die freien Tage selber nachtragen !!
welche "freien Tage"? wenn er eine AU hat, ist das kein "freier Tag". dafür benötigt er die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage. zwingend!

wenn er nach der AU möglicherweise ohne Beschäftigung war oder ist, kann er diese nicht nachtragen, da er in das Kontrollgerät nur chronologisch fortlaufende Nachträge eingeben kann. somit müsste er "Ruhezeit" dokumentieren, obwohl er AU war, um dann die beschäftigungsfreie Zeit eingeben zu können. erst ab Beginn des neuen Arbeitsvertrag kann auch der neue Chef seinen Hermann darunter setzen.

sicherlich wäre es schön wenn es einfach wäre, ist es aber leider nicht.

...Dirk
******272 Mann
1.210 Beiträge
welche "freien Tage"? wenn er eine AU hat, ist das kein "freier Tag". dafür benötigt er die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage. zwingend!

Ob man krank ist ,oder ob man ohne Arbeit ist ,ist dem kontrolgerät egal !!
Für das Gerät gibt es nur : arbeiten ,bereitschaft und frei !!
Und die rankheit kann er mit der Kopie der Krankmeldung nachweisen !
Und mit der Kündigung und dem neuen Arbeitsvertrag den Rest .
Habe ich selber auch so gemacht und hätte da keine Probleme mit !
Die BAG hat es so akzeptiert.
**rD Mann
7.135 Beiträge
******272:
Die BAG hat es so akzeptiert.

fein. den BAG-Leuten ist eine deutsche AU und ein Kündigungsschreiben sicherlich auch im Allgemeinen bekannt, aber aus einer Duldung kann kein prinzipieller Rechtsanspruch abgeleitet werden. was hätte der italienische oder portugiesische oder rumänische oder litauische oder dänische oder maltesische oder slowenische oder.... Polizist zu dem "gelben Schein" gesagt?

es gibt in der EU-einheitlichen Bescheinigung nicht umsonst diesen Vordruck mit genau 6 möglichen Angaben.

...Dirk
******272 Mann
1.210 Beiträge
Das mag ja sein !
Aber was machst du wenn dein Ex Chef dir die Bescheinigung nicht ausstellen tut ??
Denn wenn ich richtig gelesen habe meldet der sich bei seinem Ex Fahrer ja nicht mehr !
Dann müssste man ja klagen gegen den Ex Chef und ein Termin beim Arbeitsgericht dauert in der Regel bis zu drei Monate !
Also auch keine Bescheinigung !!!!
*******usky Paar
160 Beiträge
Themenersteller 
Danke für die Antworten.
Hallo liebe Kollegen. Erstmal vielen lieben Dank für die Infos von euch. Es ist so dass mein chef es weiss,aber ihm es scheinbar egal ob sie ausgelesen wird. Fakt ist dass ich an meiner neuen Arbeitsstelle erst wieder im April oder Mai mal ne Woche fahren muss. HAB mich bei der Autobahnkanzlei erkundigt, die sagten dass mir nix passiert,weil ich ihm ja vorgeschlagen habe dass die karte ausgelesen werden muss.
Und der Grund für meinen Kündigung war nicht irgentwas sondern,dass ich von der BAG angehalten worden bin ohne GÜTERKRAFTVERKEHRSSCHEIN UND Abfallentsorgungsbescheinigung!!!!! Und diese fehlten im lkw schon länger,da mein chef sie seit längerer Zeit ,zu meinem Nichtwissen,schon nicht mehr besass,aber trotzdem von mir verlangte dass ich noch mit dem lkw fahren solle,(teilweise asbesthhaltiges material usw..) Ich bin dann noch noch 3 Tage gefahren,TROTZDEM, bis mich ein KOLLEGE IN DIE kanzlei schleppte,und ich da dann mal erzählt bekam,dass ich nun grob fahrlässig handle. Daraufhin habe ich den lkw leergeräumt und bin zum arzt.
Er ist schon seit fast ein halbes Jahr nichtmehr im BESITZ dieser Verordnung,und hat mir kein TON darüber berichtet.
Jetzt sitzt ein anderer auf dem Auto,der völlig Schmerzfrei ist vor Schandtaten,und mit dem Auto weiterfährt als wäre nix passiert.
Soll nichtmehr mein Problem sein,aber ein schulterzucken verursacht es bei mir trotzdem wenn ich so darüber nachdenke.
Wenn ich das so lese kann ich wirklich froh sein einen tollen chef zu haben der sich um alles kuemmert. Deswegen bin ich auch seit 12 Jahren im betrieb. Ich meine aber das die fahrerkarte ruhig von uns fahrern ausgelesen werden sollte. Ein wenig eigenverantwortung kann doch nicht schaden. Toi toi toi bei deiner neuen arbeitsstelle.
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