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Mit C1E auch 12 t??

********anni Paar
286 Beiträge
Kein Problem Murphy, is schon durch....

Gut Dirk, dann wurde ich vom Maschinisten und Fahrausbilder der Feuerwehr falsch informiert.

Is schon klar, dass du mi deinen Fahrschulunkosten auch was abhaben willst vom Kuchen. Nur hat vor der ganzen staatlichen umstellerei der C/E 2500 Euro gekostet. Und jetzt plötzlich 6300 ?
In welchem verhältnis steht denn das ?
**rD Mann
7.179 Beiträge
Zitat von ********anni:
Nur hat vor der ganzen staatlichen umstellerei der C/E 2500 Euro gekostet. Und jetzt plötzlich 6300 ?

wieviele Jahre sind denn seit "vor der ganzen staatlichen Umstellung" bis "und jetzt plötzlich" vergangen? wieviel Lohnerhöhung hast du zwischenzeitlich erhalten oder wie hoch ist die Inflationsrate zwischenzeitlich insgesamt?

du kannst schwerlich Äpfel mit Birnen vergleichen. welche Inhalte waren denn in dem Paket der geförderten Maßnahme von Amt noch enthalten? Arzt, Straßenverkehrsamt, Erste Hilfe, Module, Stapler...
an die Zeiten als ein kompletter C/CE noch für zweieinhalb Scheine zu bekommen war, kann ich mich nicht erinnern. allein über 600€ bist du los nur um den vollständigen Antrag samt Führerschein, Moduleintragung, Fahrerkarte, Prüfungsgebühren, Erste Hilfe und ärztliche Untersuchung zu bezahlen. da hat die Fahrschule noch nicht einen Cent verdient.

Zitat von ********anni:
Gut Dirk, dann wurde ich vom Maschinisten und Fahrausbilder der Feuerwehr falsch informiert.
na hoffentlich ist es nur ein Irrtum deinerseits und die Verantwortlichen Fahrausbilder transportieren diesen Irrsin nicht in die Köpfe der Nachwuchsfahrer. die wiederum fahren dann nämlich wirklich fälschlicher Weise mit einem vollgetankten 5000 Lieter Löschfahzeug los. jetzt sind wir nämlich im strafbaren Bereich des StGB "fahren ohne Fahrerlaubnis", der eine Geld- oder Freiheitsstrafe und einen Entzug der bisherigen Fahrerlaubnis samt einer zweijährigen Sperre vorsieht.

ich würde im Traum nicht daran denken einem Bauern zu sagen wie er sein Vieh zu halten hat, nur weil ich zu Hause eine Katze habe.

...Dirk
**57 Mann
7.404 Beiträge
Die Berufskraftfahrerausbildung und die regelmäßig zu absolvieren Module finde ich ok. Es ist schon abenteuerlich, was man manchmal bezüglich Ladungssicherung erleben konnte. Und der Verkehr insgesamt ist deutlich mehr und auch anspruchsvoller geworden.
Was ich an der Neuordnung nur dann verstehe, wenn ich Geldmacherei unterstelle: Damals, beim "alten 2er" sind wir von Anfang an gleich mit Anhänger losgezogen, und man ist davon ausgegangen, daß jemand, der einen Zug oder Sattel fahren kann, auch mit einem Solo-Laster oder einer Zugmaschine klar kommt. Jetzt muß man erst C oder C1 bestehen, um dann zur Prüfung mit Anhängsel antreten zu dürfen. Daß man dann nicht gleich noch zwei unterschiedliche Klassen für Hänger und Sattel eingeführt hat. *ironie* Schließlich hat da auch jeder Typ seine Besonderheiten.
Und das Argument, daß nicht jeder den Hänger braucht, zieht nicht. Man muß ja mit CE nicht zwingend immer einen Hänger dranhaben. Und wenn die Hängerausbildung vernünftig ins Unterrichtskonzept integriert ist, ist der Mehraufwand nicht so extrem höher, daß man sagen könnte, daß das für alle Solo-Fahrer-Aspiranten eine unzumutbare Hürde wäre. Vor allem, da die Hängerfähigkeit ja auch einen Mehrwert für den Fahrer darstellt und Fahrer ohne E nur deutlich eingeschränkter einsetzbar sind.
****nka Mann
1.267 Beiträge
Was ich an der Neuordnung nur dann verstehe, wenn ich Geldmacherei unterstelle: Damals, beim "alten 2er" sind wir von Anfang an gleich mit Anhänger losgezogen, und man ist davon ausgegangen, daß jemand, der einen Zug oder Sattel fahren kann, auch mit einem Solo-Laster oder einer Zugmaschine klar kommt.

Stimmt. Als ich meine Führerschein gemacht habe, sind wir gleich mit Anhänger losgefahren. Ich fuhr aber keinen meter rückwärts. Das durfte ich mir später selbst aneignen. Und wenn ich heute so manchen Fahrer sehe, der zu meiner Zeit den Führerschein gemacht hat, wird mir echt übel.
**57 Mann
7.404 Beiträge
Hm, seltsam. Ich mußte sogar in der Prüfung ab- und wieder ankuppeln und dann rückwärts fahren, so daß das Ding nach 10m parallel zum Randstein stand. Das war die erste Übung, sonst wäre der Prüfer gar nicht mit mir vom Hof gerollt.
Rückwärts fahren und mit dem Anhänger umgehen war fest in die Fahrstunden integriert.
****nka Mann
1.267 Beiträge
Da magst du recht haben. Bedenke aber, das du deinen Führerschein zirka 20 Jahre später, und eventuell auch nicht in der DDR gemacht hast.
**57 Mann
7.404 Beiträge
Wahrscheinlich ja, ich hab' ihn 1995 in Landshut gemacht.

Da hatte sich wohl zwischenzeitlich auch einiges in den Ausbildungsrichtlinien getan.

*fahr*
**rD Mann
7.179 Beiträge
vor "20 Jahren" gab es in der BRD noch die alten Fahrerlaubnisklassen 1, 2, 3, 4 und 5. da wurde jeweils auch nicht nach mit oder ohne Anhänger unterschieden. in der Klasse 2 war eben alles über 7,5to oder alle Züge mit mehr als 3 Achsen drin. nur in der DDR galten damals schon die heutigen Klassen A, B, C, D, M und T. hier wurde, wie eben heute auch, jede Fahrerlaubnis einzeln gemacht. C1 gab es damals nicht, der B galt nur bis 3,5to und alles darüber war Klasse C. so gab es das bei der Bundeswehr im übrigen auch schon.

da in der alten BRD eine Unterteilung nach Zugfahrzeug und Anhänger nicht vorgesehen war, dürfte es auch in der Ausbildung und Prüfung keine Unterscheidung gegeben haben. das weiß ich allerdings nicht genau, da ich meinen großen Schein beim Bund gemacht hatte - und da gab es für jede einzelne Fahrerlaubnis einen eigenen Lehrgang und eine eigene Prüfung. LKW, Anhänger, Bus, Leo1, Leo2, MTW und vorneweg noch mal eine interne Überprüfung auf dem PKW und dem Moped im Gelände.
vielleicht gibt es ja hier noch einen "Altfahrlehrer", der sich an die Prüfungsanforderungen von vor 1998 erinnern kann.

...Dirk
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