CE 79(C1E>12.000kg; L<=3)
wie versprochen...
der ein oder die andere von euch hat den "PKW-Führerschein" (alte Klasse 3) vor 1999 und damit vor der europäischen Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen gemacht. bis zum damaligen Zeitpunkt durfte man auf einem VW Käfer den Führerschein erwerben und anschließend ohne Weiteres einen LKW mit 7,5to zulässiger Gesamtmasse fahren.
...durfte wohlgemerkt, von können habe ich nicht gesprochen.
die damalige Beschreibung der Fahrerlaubnisklasse ging in etwa so:
"Kraftfahrzeuge bis 7,5to zGM zuzüglich Anhänger, wenn die Kombination nicht mehr als 3 Achsen hat"
hatte die Fuhre mehr als 3 Achsen, war es (gewichtsunabhängig) automatisch Klasse 2.
in der Straßenverkehrszulassungsverordnung ist festgelegt, das ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug bei durchgehender Bremsanlage (Druckluftbremse) das 1,5-fache der zGM des Zugfahrzeuges wiegen darf. im Ergebnis konnte demnach mit der alten Klasse 3 eine Kombination aus einem 7,5 Tonner und einem Anhänger mit 11to zGM (zulässige Achslast einer Tandemachse mit Achsabstand von weniger als 1m) gefahren werden. diese Tandemachsen zählen -außer im BFStrMG (also bei der Maut)- im Fahrerlaubnisrecht und im Zulassungsrecht als eine einzige Achse.
das Ergebnis ist also eine Kombination von 18,5to zGM. wohlgemerkt der dazugehörige Führerschein wurde auf einem VW Käfer gemacht.
sei es drum, die Fahrerlaubnis hatte genau so ihre Gültigkeit. für immer und Ewig sozusagen.
jetzt kam die Neustruckturierung der Fahrerlaubnisse Anfang 1999. der Bus bekam seine eigene Klasse zugeordnet (alte Klasse 2 Besitzer dürfen immer noch einen leeren Bus fahren) und die Klasse 3 wurde halbiert. es entstanden die Klasse B für KFZ bis 3,5to zGM, die Klasse C1 bis 7,5to zGM und die Klasse C nach oben ohne Grenze. möchte ich einen Anhänger mitnehmen, so geht das ohne weiteres, solange der Anhänger nicht mehr als 750kg zGM aufzuweisen hat.
ein knapp 20m langer Liebherr LTM 11200 Autokran mit 9 Achsen und über 100to fahrfertigem Gewicht darf beispielsweise mit der Klasse C gefahren werden. jetzt darf ich an den sogar ohne Weiteres noch einen Anhänger hinten dran hängen, aber nur wenn dieser nicht mehr als 750kg zGM hat. sieht scheiße aus, ist aber legal.
soll der Anhänger hinter einem 7,5er, einem "Großen" oder hinter einem Bus (Klasse D) mehr als 750kg haben, so benötigt der Fahrer die jeweilige Klasse E. im Ergebnis kann ich dann theoretisch nach oben hin ein unbegrenztes zulässiges Gesamtgewicht der Kombination fahren.
bis auf die Klasse C1E...
diese ist seit 1999 in der Gesamtmasse der Kombination begrenzt auf maximal 12to.
12 to anders geschrieben ergibt 12.000kg. fällt euch was auf?
zurück zur Ausgangslage...
du hast die alte Klasse 3.
gut.
diese wurde dir umgeschrieben in die "neuen" Klassen B und C1/C1E.
gut.
aber es steht auch in der Zeile CE ein Eintrag (nicht jedoch in de Zeile C). in der Spalte 12 findet sich die Schlüsselzahl 79, deren Zusatz bei dir nicht mehr dargestellt wird, da du jetzt an dieser Stelle das Ablaufdatum der 95 findest.
CE 79(C1E>12.000kg; L<=3)
bedeutet jetzt, dass du aus deinem damals erworbenem Recht weiterhin ein Kraftfahrzeug der Klasse C1E fahren darfst, darüber hinaus allerdings nicht in der zGM der Kombination auf 12.000kg beschränkt bist.
dabei bedeuten:
C1E
ist ein 7,5er mit einem Anhänger von mehr als 750kg zGM
>
bedeutet größer als
12.000kg
ist die 12to-Grenze der jetzigen Klasse C1E.
L
ist der Kennbuchstabe für die Anzahl der Achsen (findet sich auch in jeder Zulassungsbescheinigung)
<=3
heiß kleiner/gleich 3
alles zusammen bedeutet es, du darfst ein KFZ bis 7,5to zGM auch dann mit einem Anhänger fahren, wenn das zGM der Kombination die 12to-Grenze übersteigt, aber nur dann, wenn du nicht mehr als 3 Achsen in der Kombination hast.
ich muss an dieser Stelle auch erwähnen, dass du jetzt auch einen 7,5er mit einem Drehschemel-Anhänger (also 4 Achsen in der Kombination) fahren darfst, wenn diese Kombination die 12-Tonne-Grenze nicht überschreitet.
ales klar?
*******471:
Darf ich jetzt auch die 'großen' fahren, oder wie oder was?
was du aber auf gar keinen Fall fahren darfst ist ein 12-Tonner.
ganz einfach, oder?
...Dirk