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Mit C1E auch 12 t??

Mit C1E auch 12 t??
Hallo zusammen!

Ich muss ganz ehrlich sagen, das mir diese ganzen Führerscheinklassen echt aufstoßen und ich da nicht wirklich durchblicke.

Nun habe ich den FS C1E (umgeschrieben vom rosa Lappen mit Klasse 3).

Bei einem Vorstellungsgespräch habe ich jetzt vorlaut gesagt, ich dürfe auch 12t fahren - was mit dem Schein ja eigentlich nicht geht.

Aber beim Blick auf meine Führerscheinkarte, habe ich auch einen Eintrag bei CE stehen.

Darf ich jetzt auch die 'großen' fahren, oder wie oder was?
*****ird Mann
16.033 Beiträge
Theoretisch ja, aber nur kleine Szm mit tandemtrailer oder 7.5 Tonner + Anhänger

Warum hast du beim umschreiben nicht darauf aufmerksam gemacht, dass du bis 18,5 Tonnen fahren darfst?
*****ird:
Theoretisch ja, aber nur kleine Szm mit tandemtrailer oder 7.5 Tonner + Anhänger

Warum hast du beim umschreiben nicht darauf aufmerksam gemacht, dass du bis 18,5 Tonnen fahren darfst?

Darf ich, nur auf dem 1. Bild nicht mit drauf
Feld 12
Du hast im Feld 12 ja noch Hinweise auf Einschränkungen in Form von Zahlencode‘s.
Das gilt es auch entsprechend zu berücksichtigen.

Aber auch ich finde diesen neuen Bezeichnungen echt *wuerg*

LG
Murphy
****Mur:
Feld 12
Du hast im Feld 12 ja noch Hinweise auf Einschränkungen in Form von Zahlencode‘s.
Das gilt es auch entsprechend zu berücksichtigen.

Ja, die 3 Achsen. Trotzdem bin ich jetzt noch mehr verwirrt. 12 t ja, von den 'Großen' nur die Kleinen *gruebel*

****Mur:

Aber auch ich finde diesen neuen Bezeichnungen echt *wuerg*

LG
Murphy

Dann sind wir uns ja einig *ggg*
**rD Mann
7.179 Beiträge
Besitzstandwahrung alte Klasse 3
tach Ihr's!

ich schreib euch gerne heute Abend eine vollständige Erklärung dazu, jetzt am Handy ist mir das gerade zu umständlich.

...Dirk
**rD Mann
7.179 Beiträge
CE 79(C1E>12.000kg; L<=3)
wie versprochen...

der ein oder die andere von euch hat den "PKW-Führerschein" (alte Klasse 3) vor 1999 und damit vor der europäischen Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen gemacht. bis zum damaligen Zeitpunkt durfte man auf einem VW Käfer den Führerschein erwerben und anschließend ohne Weiteres einen LKW mit 7,5to zulässiger Gesamtmasse fahren.

...durfte wohlgemerkt, von können habe ich nicht gesprochen.

die damalige Beschreibung der Fahrerlaubnisklasse ging in etwa so:
"Kraftfahrzeuge bis 7,5to zGM zuzüglich Anhänger, wenn die Kombination nicht mehr als 3 Achsen hat"
hatte die Fuhre mehr als 3 Achsen, war es (gewichtsunabhängig) automatisch Klasse 2.

in der Straßenverkehrszulassungsverordnung ist festgelegt, das ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug bei durchgehender Bremsanlage (Druckluftbremse) das 1,5-fache der zGM des Zugfahrzeuges wiegen darf. im Ergebnis konnte demnach mit der alten Klasse 3 eine Kombination aus einem 7,5 Tonner und einem Anhänger mit 11to zGM (zulässige Achslast einer Tandemachse mit Achsabstand von weniger als 1m) gefahren werden. diese Tandemachsen zählen -außer im BFStrMG (also bei der Maut)- im Fahrerlaubnisrecht und im Zulassungsrecht als eine einzige Achse.
das Ergebnis ist also eine Kombination von 18,5to zGM. wohlgemerkt der dazugehörige Führerschein wurde auf einem VW Käfer gemacht. *umfall*

sei es drum, die Fahrerlaubnis hatte genau so ihre Gültigkeit. für immer und Ewig sozusagen.

jetzt kam die Neustruckturierung der Fahrerlaubnisse Anfang 1999. der Bus bekam seine eigene Klasse zugeordnet (alte Klasse 2 Besitzer dürfen immer noch einen leeren Bus fahren) und die Klasse 3 wurde halbiert. es entstanden die Klasse B für KFZ bis 3,5to zGM, die Klasse C1 bis 7,5to zGM und die Klasse C nach oben ohne Grenze. möchte ich einen Anhänger mitnehmen, so geht das ohne weiteres, solange der Anhänger nicht mehr als 750kg zGM aufzuweisen hat.
*gruebel* ein knapp 20m langer Liebherr LTM 11200 Autokran mit 9 Achsen und über 100to fahrfertigem Gewicht darf beispielsweise mit der Klasse C gefahren werden. jetzt darf ich an den sogar ohne Weiteres noch einen Anhänger hinten dran hängen, aber nur wenn dieser nicht mehr als 750kg zGM hat. sieht scheiße aus, ist aber legal.
soll der Anhänger hinter einem 7,5er, einem "Großen" oder hinter einem Bus (Klasse D) mehr als 750kg haben, so benötigt der Fahrer die jeweilige Klasse E. im Ergebnis kann ich dann theoretisch nach oben hin ein unbegrenztes zulässiges Gesamtgewicht der Kombination fahren.

bis auf die Klasse C1E...
diese ist seit 1999 in der Gesamtmasse der Kombination begrenzt auf maximal 12to.

*klugscheisser* 12 to anders geschrieben ergibt 12.000kg. fällt euch was auf?

zurück zur Ausgangslage...
du hast die alte Klasse 3.
gut.
diese wurde dir umgeschrieben in die "neuen" Klassen B und C1/C1E.
gut.
aber es steht auch in der Zeile CE ein Eintrag (nicht jedoch in de Zeile C). in der Spalte 12 findet sich die Schlüsselzahl 79, deren Zusatz bei dir nicht mehr dargestellt wird, da du jetzt an dieser Stelle das Ablaufdatum der 95 findest.

CE 79(C1E>12.000kg; L<=3)
bedeutet jetzt, dass du aus deinem damals erworbenem Recht weiterhin ein Kraftfahrzeug der Klasse C1E fahren darfst, darüber hinaus allerdings nicht in der zGM der Kombination auf 12.000kg beschränkt bist.

dabei bedeuten:
C1E
ist ein 7,5er mit einem Anhänger von mehr als 750kg zGM
>
bedeutet größer als
12.000kg
ist die 12to-Grenze der jetzigen Klasse C1E.
L
ist der Kennbuchstabe für die Anzahl der Achsen (findet sich auch in jeder Zulassungsbescheinigung)
<=3
heiß kleiner/gleich 3

alles zusammen bedeutet es, du darfst ein KFZ bis 7,5to zGM auch dann mit einem Anhänger fahren, wenn das zGM der Kombination die 12to-Grenze übersteigt, aber nur dann, wenn du nicht mehr als 3 Achsen in der Kombination hast.
ich muss an dieser Stelle auch erwähnen, dass du jetzt auch einen 7,5er mit einem Drehschemel-Anhänger (also 4 Achsen in der Kombination) fahren darfst, wenn diese Kombination die 12-Tonne-Grenze nicht überschreitet.


*lolli* ales klar? *stolzbin*


*******471:
Darf ich jetzt auch die 'großen' fahren, oder wie oder was?
was du aber auf gar keinen Fall fahren darfst ist ein 12-Tonner.





ganz einfach, oder?
...Dirk *liegestuhl*
*****woa Paar
4 Beiträge
Mit C1E auch 12 t??
Das ist wieder typisch EU Politik. Ich bin selber "Betroffener", bin seit fast 30 Jahren mit nem 7,5 tonner unterwegs, teilweise auch mit Tandemanhänger. Ich finde es ist doch einfacher nen 12 tonner zu fahren, der grad mal nen Meter länger ist als ein 7,5 tonner, als selbigen mit nem Tandemanhänger der gut und gerne auf ne Zuglänge von 15 Meter kommt. Es sollte eine Ausnahmeregelung geben, die es der alten Klasse 3 erlaubt auch nen 12 tonner aber ohne Anhänger zu fahren.
**rD Mann
7.179 Beiträge
*****woa:
Das ist wieder typisch EU Politik.

du liest einfach zu viel BILD Zeitung.
was ist denn an der deutschen Rechtslage auf deinen bisherigen Führerschein auch weiterhin ein Anrecht zu haben "...typisch EU Politik"? das eine hat dem anderen nicht mal ansatzweise zu tun, du redest Blödsinn.


*****woa:
Ausnahmeregelung geben, die es der alten Klasse 3 erlaubt auch nen 12 tonner...

das ist ja noch irrsinniger als die mutmaßliche Parallele mit dem"...typisch EU Politik".


...Dirk


p.s. also ich finde ja, wenn ich mir in der Kneipe ein Bier bestelle, so darf mir die Bedienung auch eine Fanta bringen. ist schließlich auch gelb. *fliege2*
Danke
für die Erläuterungen.

Ich sehe es da ähnlich wie mir_zwoa, auch wenn ich die Hintergründe durchaus sehe.

Aber Verstandeshalber ist es auch für mich 'Schwachsinn', das man C1E mit Anhänger fahren darf - was ich aus persönlichen Gründen jedoch nicht tue - aber ein Fahrzeug, das als einzigen Unterschied zum 7,5t drei Stellplätze mehr hat, stehen lassen muss.

Aber ich weiß jetzt zumindest, das ich die Aussage morgen korrigieren darf
**rD Mann
7.179 Beiträge
*****woa:
nen 12 tonner zu fahren, der grad mal nen Meter länger ist als ein 7,5 tonner,
*******471:
aber ein Fahrzeug, das als einzigen Unterschied zum 7,5t drei Stellplätze mehr hat,

*nachdenk* wie kommt ihr auf so einen Unfug? die Länge eines Fahrzeuges ist grundsätzlich erst mal auf max. 12m festgesetzt, egal ob es ein PKW oder LKW ist. ich kann einen 3,5to Sprinter mit 12m Lange kaufen, genau so aber auch einen 7,5er oder 12er oder 26er oder 32er oder, oder, oder.

das Fahrerlaubnisrecht redet hier nur von Gewichten, nicht aber von einer Länge.

btw...
*****woa:
als selbigen mit nem Tandemanhänger der gut und gerne auf ne Zuglänge von 15 Meter kommt
auf 18m bzw. 18,75m um genau zu sein.


ich sag es mal so, man hätte auch auf den Besitzstand verzichten können. dann dürften die "alten Klasse 3-Fahrer" jetzt nur noch ein zulässiges Zug-Gesamt-Gewicht von max. 12to fahren. oder noch besser, nur noch KFZ bis 3,5to. oder noch besser, ihr hättet ALLE die IHK-Prüfung für die Schlüsselzahl 95 machen müssen. das hätte doch mal Stil! *smile*

man hat aber dank der deutschen Gesetzgebung NICHT darauf verzichtet, ihr DÜRFT trotz des VW Käfer eine 18,75m lange und 18,5to schwere Kombination aus einem 7,5er mit einem Tandemanhänger fahren.

noch mal zur Verdeutlichung. IHR DÜRFT!
wechselt doch gelegentlich mal die Perspektive eures Blickwinkel. seht die Dinge eher von der positives Seite und kommt nicht wie eine halbherzige Schlagzeile der BILD Zeitung daher. meckern in Großbuchstaben kann jeder, dazu bedarf es keiner Intelligenz. Insofern finde ich es toll das wie hier zum Beispiel https://www.joyclub.de/profile/969205.marcus0471.html einfach mal die Frage stellt. Fragen sind ein Zeichen von Nachdenken und der Bereitschaft sich selbst zu orientieren.

...Dirk


aufpassen, wer über das 50. Lebensjahr hinaus weiterhin über 12to zGM in der Kombination fahren will, muss die ärztliche und augenärztliche Untersuchung machen und beim SVA einen neuen Führerschein holen. sonst seid ihr automatisch auf die 12to in der Kombination begrenzt.
******b72 Mann
6 Beiträge
Achtung
noch was nicht 7,5 Tonner sondern 7,49 Tonner darfst du fahren
denn auf den Autobahnen steht geschrieben z.B. beim Überholverbot ab 7,5 Tonnen
und Du darfst auf Landstrassen mit einem 7,49 Tonner 80 km/h fahren nicht wie bei den ab 7,5 T 60 km/h...

eben Typisch deutsch...

und bei der Umschreibung darauf achten (vom Rosa Lappen auf Karte das alle FS Klassen drauf sind ein Freund von mir hatte seinen umschreiben lassen undnicht daruf geachtet das man ihm den CE weg gelassen hat) er hatte mächtig Probleme bekommen den Nachtrag zu setzten..

zum Thema - ganz einfach du darfst mit dem alten 3
Fahrzeuge bis 12 tonnen nur im 2 Kreisbremssystem fahren
das heisst genauer Zugmaschine 7,49 + Anhänger 3,5

aber Kollege derD hat ja alles bestens beschrieben *zwinker*
******b72 Mann
6 Beiträge
4,5 der Anhänger
**rD Mann
7.179 Beiträge
******b72:
nicht 7,5 Tonner sondern 7,49 Tonner darfst du fahren
falsch.

******b72:
Überholverbot ab 7,5 Tonnen
falsch.

******b72:
nicht wie bei den ab 7,5 T 60 km/h...
falsch.

******b72:
eben Typisch deutsch...
Unfug.

es heißt in allen Gesetzestexten oder Verkerhszeichen KFZ bis oder über ein bestimmtes Gewicht.
im Beispiel Geschwindigkeit:
• KFZ bis 7,5to (ohne Anhänger) 80km/h und KFZ über 7,5to zGM (oder KFZ über 3,5to zGM mit Anhänger 60km/h).
oder Überholverbot:
• KFZ über 3,5to (nicht 7,5to) zGM, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, außgenommen PKW und KOM.

eine Grenze von 7,49to gab es noch nie. außer bei der aktuellen Maut. da heißt es tatsächlich ab 7,5to. warum auch immer... *nachdenk*



******b72:
ein Freund von mir hatte seinen umschreiben lassen undnicht daruf geachtet das man ihm den CE weg gelassen hat
das kann unter Umständen vollkommen richtig gewesen sein. nicht jedem steht bei der Umschreibung automatisch und zu jedem Zeitpunkt der Besitzstand CE79 zu. das hängt z.B. vom Alter der Person oder vom Zeitpunkt der Umschreibung ab.


******b72:
zum Thema - ganz einfach du darfst mit dem alten 3
Fahrzeuge bis 12 tonnen nur im 2 Kreisbremssystem fahren

das stimmt auch wieder nicht. erstens ist nicht das Zweikreisbremssystem ausschlaggebend, das hat mein Moped nämlich auch, sondern die durchgehende Bremsanlage vom Zugfahrzeug zum Anhänger oder Auflieger. und zweitens darf der alte 3er bis zu 18,5to zGM in der Kombination fahren.


******b72:
das heisst genauer Zugmaschine 7,49 + Anhänger 4,5
wenn du hier die 7,49 durch 7,5 ersetzt, dann hast du die Klasse C1E beschrieben wie sie jetzt aktuell Gültigkeit hat. der alte 3er bekommt aber im Regelfall aus dem Besitzstand heraus die Klassen A79.2, B, C1, C1E und CE79 umgeschrieben.

...Dirk
******b72 Mann
6 Beiträge
moment mal
alle 7,5 Tonner sind abgelastet auf 7,49 Tonnen und nicht auf 7,5 !
Hier erfolgt keine Aufrundung

warum steht dann 7,49 T auf den LKW´s ???
ab 7,5 Tonnen darfst du nicht schneller als 80 km/h fahren
auf Landstrassen
ich bin mit meinem matchbox Lkw 7,49 sogar 86 km/h gefahren nicht geblitzt
worden unser 2. Fahrzeug mir folgend gleiche Geschwindigkeit 11,99 schon
11,99 sind auch keine 12 - ist ja alles wegen der Maut gemacht
ich hab es hier von Zugmaschinen nicht Anhänger
Es gibt hier bei uns eine Strecke da darfst du mit demLKW nicht überholen ab 7,5 Tonnen - ich bin angehalten worden als sie sahen das es ein 7,49 t ist durfte ich ohne Strafe weiter fahren- also wo bitte ist da jetzt was falsch dran ?
Polizist ah ihr Fahrzeug sieht aus wie ein 12... T fahren sie weiter...
wo ist die Logik ?

Das gleiche ist Durchfahrtverbot 7,5 Tonner bis 8 Uhr
darf ich fahren oder nicht ?
wenn du schreibst 7,5 - ich lenke einen 7,49 also darf ich

zu meinem Freund - er ist 44 Jahre alt also hat das nix mit seinem Alter zu tun
(ich weiss ab 50 Jahren musst du dir einen Ärztlichen Test unterziehen)
er hatte seinen alten 2 mit mir zusammen gemacht
bei der Umschreibung und beim unterzeichnen sollte man genau hinschauen
er hat ihn wieder bekommen aber es war ein Akt ohne Ende
denn du bist in der Nachweispflicht das du den auch wirklich gemacht hast
nicht alle Fahrschulen existieren nach 20 Jahren...

stimmt mein Fehler nicht im Zweikreissystem sondern in
die durchgehende Bremsanlage vom Zugfahrzeug zum Anhänger oder Auflieger

ich finde es keinen Unfug - 7,49 / 7,5 /11,99 / 12 - ab bis 7,5
*oh2*

mein damaliger Fahrlehrer sagte - mach den FS 2 bevor der Kontagan FS kommt
und ihr werdet merken es werden Trucker fehlen - er hatte recht behalten
**rD Mann
7.179 Beiträge
hier der kopierte Gesetzestext, lies mal nach.
******************dnung §6:
Klasse C1:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

*************************lage2 VZ277:
Ge- oder Verbot
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t,einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.



******b72:
er hatte seinen alten 2 mit mir zusammen gemacht
das ist ja wieder ein ganz anderes Thema, hier im Thread geht um die Umschreibung der alten Klasse 3, nicht um einen Fehler bei der Umschreibung der Klasse 2.



******b72:
alle 7,5 Tonner sind abgelastet auf 7,49 Tonnen und nicht auf 7,5 !

aktuell mag das eine Möglichkeit sein der Maut zu entgehen, aber allein die Behauptung ALLE ist einfach nur falsch und hat mit der Rechtslage nichts zu tun.

...Dirk
********anni Paar
286 Beiträge
Hi @ All.
@**rD , lieber Dirk, ein kleiner Nachtrag zu den Ausnamegenehmigungen :

Seit einiger Zeitgibt es die Möglichkeit für gemeinnützige Institutionen wie Feuerwehr, Thw oder ähnliche , für Führerscheininhaber Klasse B einen Sonderführerschein zu machen. Das geschieht in Eigenarbeit der Institutionen, die Leute an den Fahrzeugen zu schulen. Es kommt dann nur ein Amtlich bestellter Prüfer für eine Prüfungsfahrt, und dann dürfen Inhaber der Klasse B Feuerwehrautos bis 10 Tonnen ZGG fahren.
Ist der sogenannte Feuerwehrführerschein....
Mein ehemaliger Arbeitskollege ist da der Ausbilder an den Fahrzeugen.
Lg Manni
*****ird Mann
16.033 Beiträge
Mit dem alten 3er darfst bis 18.5 to fahren😜
7.49 to + Anhänger ( Hänger das 1,5 Fache der Zugmaschiene ) mit durchgehender Bremsanlage
**rD Mann
7.179 Beiträge
Zitat von ********anni:
Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit...

hi Manni!
ja, das stimmt so in etwa, es gibt da aber einen Haken. diese Regelung besteht seit 2009 und besagt nur, dass die einzelnen Bundesländer dahingehend eigene Regelungen erlassen DÜRFEN. NRW zum Beispiel macht bei der Scheiße nicht mit. das Risiko im Haftungsrecht bei einem Unfall mit Personenschaden ist nicht nur im juristischen Sinn, sondern insbesondere auch im moralischen Ansatz der geschädigten Person/Familie/Hinterbliebenen gegenüber nicht damit kompensierbar, dass die Kommune bzw. das Land die Gelder für eine vernünftige Fahrausbildung haben sparen wollen. NRW hat in einem Ministerialerlass dieser Variante nachdrücklich widersprochen und Fördergelder für den Erwerb der jeweiligen Führerscheine C1 oder C bereitgestellt.

Zitat von ********anni:
Feuerwehrautos bis 10 Tonnen ZGG
*nono* maximal 7,5to zgM incl Anhänger ist die letzte veröffentliche Regelung. alles andere muss meines Wissens nach eine offiziell erworbene Fahrerlaubnis sein.

...Dirk
**rD Mann
7.179 Beiträge
Zitat von *****ird:
7.49 to
es sind 7,5to zgM. streicht doch endlich mal diese Komma vier neun aus euren Köpfen. gibt es nicht und gab es nie im Fahrerlaubnisrecht.

...Dirk


(p.s. gibt es nur bei der Maut *baeh*)
********anni Paar
286 Beiträge
Da muss ich dir aber wiedersprechen Dirk.

Der Feuerwehrführerschein wurde deshalb geschaffen, da die meisten Feuerwehrfahrzeuge ÜBER 7,5 to haben. I bin mir net sicher, aber i glaub sogar, die dürfen dann sogar bis 12 Tonnen Fahrzeuge fahren.
Abgesichert sind sie über die Feuerwehr o.ä. da der Schein ausschliesslich für Einsatzfahrzeuge im Hilfs- und Rettungsdienst gilt. Ist kein Ersatz für einen Richtigen C/E.
Ausserhalb dieser Institutionen gilt der Schein nicht.

Bei uns im Allgäu ist der Schein mittlerweile gang und gäbe. Soweit ich weiss, wurde diese Ausnamegenehmigung 25 bis 30 mal im Bereich ausgegeben.
Es müssen sogar immer mehr Feuerwehrleute einen Bootsschein machen, da die Wasserwacht nachwuchssorgen hat, und jede Feuerwehrwache bei uns mittlerweile auch mit Booten ausgestattet wurden.
Hat sich bewährt, ich denke da nur an die ganzen Hochwasserrekorde bei uns die letzten 15 Jahre....
Lg
**rD Mann
7.179 Beiträge
Zitat von ********anni:
Der Feuerwehrführerschein wurde deshalb geschaffen, da die meisten Feuerwehrfahrzeuge ÜBER 7,5 to haben. I bin mir net sicher, aber i glaub sogar, die dürfen dann sogar bis 12 Tonnen Fahrzeuge fahren.

das stimmt nicht. es gibt zwei verschiedene solcher Scheine. 4,75to zgM und 7,5to zgM. mehr nicht.

*pfeil* http://sl.juris.de/sl/gesamt … L.htm#FFeuerwFBerV_SL_rahmen

Zitat von ********anni:
Abgesichert sind sie über die Feuerwehr o.ä. da der Schein ausschliesslich für Einsatzfahrzeuge im Hilfs- und Rettungsdienst gilt
die finanzielle Absicherung ist klar. aber die persönlich-moralische gegenüber dem/der Geschädigten bei gerade einmal sechs 45-minütigen Übungseinheiten, die von einem selbsternannten Besserwisser durchgeführt und deren Ergebnis eine von der jeweiligen Organisation selbst bestimmte Person überprüft und für ausreichend befinden soll? diese Person ist weder zwingend ein CE-Fahrlehrer, noch ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer (TÜV oder DEKRA). jetzt erkläre du den Eltern mal, dass der freiwillige Helfer xyz leider im Einsatz mit einem Unimog samt Anhänger das Kind auf dem Fahrrad übersehen hatte, weil er "nur" 6 Übungsstunden hatte.
ich persönlich finde das eine politische Frechheit, die maximal als ein mieser Kuhhandel zwischen Bund und Land anzusehen war bzw. ist. mehr nicht.

...Dirk
********anni Paar
286 Beiträge
Tja Dirk, du hast da die saarlämdische Verordnung verlinkt. In Bayern gehen die Uhren anderst.

Das ganze Problem ist von unserer Politik hausgemacht. Um heutzutage im gwerblichen Güterverkehr überhaupt fahren zu dürfen, ist ja jede Menge vonnöten, vor allem Finanziell.
Habe erst letztes Jahr noch die Fahrlizenz auf C/E aufgestockt, und muss sagen, mich wundert es nicht, dass wir Fahrermangel haben. Da ich ja schon seit 1995 7,5 tonner fahre, hab ich ja alle Vorraussetzungen und auch fahrpraxis genug gehabt, um mit einer Mindestanforderung den C/E zu machen. Trotz alledem, mein Führerschein hat das Amt 6300 Euronen gekostet.
Mit welchem Recht ist der Schein so teuer ?
Warum sind schon die Grundvorraussetzungen zum Erwerb der Fahrlizenz so hochgesteckt ?
Da hätte unsere Politik Handlungsbedarf.

Den Feuerwehrschein einzuführen ist eigendlich ein Armutszeugnis der Politik, welche es dem Normalo verwehren will, den Führerschein zu machen.
Auch geht es immer mehr nur darum, die Haftungsverantwortung auf die Fahrer umzulegen.

Mich wundert es nicht, dass in DL Tausende von Fahrern fehlen....
Lg Manni
**rD Mann
7.179 Beiträge
Zitat von ********anni:
Tja Dirk, du hast da die saarlämdische Verordnung verlinkt. In Bayern gehen die Uhren anderst.

das die Bayern der Meinung sind immer mal wieder alles anders machen zu müssen und besser zu wissen sei mal einfach so dahingestellt, aber an dieser Stelle tust du ihnen Unrecht.

*pfeil* https://www.gesetze-bayern.d … Document/BayFahrFreiFeu/true

hier obliegt die landesrechtliche Verordnung der gesetzlichen Grundlage das in Gesamtdeutschland geltenden Straßenverkehrsgesetzes.


Zitat von ********anni:
Mit welchem Recht ist der Schein so teuer ?
glaubst du etwa ich arbeite für ein Butterbrot und einen runzeligen Apfel? was glaubst du hat eine Fahrschule für laufende monatliche Kosten? wer refinanziert meine Aus- und Weiterbildungen, meine fachlichen Qualifikationen, meinen Fuhrpark, meine Software, meine Verwaltung, meine Büro-und Schulungsräume? wenn du billig willst, dann bekommst du irgendwo auch billig, kein Problem. aber...
dann geht das lautstarke Gejammer der Kollegen wieder los, dass die Fahrschulen ja nix können und der Fahrernachwuchs in der Pfeife geraucht werden kann. billig ist echt kein Problem.

mal ehrlich, solange es genug unnötiges Halbwissen auf der Straße gibt, solange brauche ich mir doch um meinen Job keine Sorgen machen. *zwinker* ich wette sogar, dass jeder BAG-Beamte und jeder Kontrolleur der Schwerlastgruppen genauso denkt.

Zitat von ********anni:
Den Feuerwehrschein einzuführen ist eigendlich ein Armutszeugnis der Politik, welche es dem Normalo verwehren will, den Führerschein zu machen.
Auch geht es immer mehr nur darum, die Haftungsverantwortung auf die Fahrer umzulegen.
*nachdenk* beides verstehe ich jetzt nicht.


...Dirk
Ich möchte aber an dieser Stelle anmerken das wir hier keine Politische Diskussion wünschen!

LG
Murphy
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