„Im Grunde das selbe als wenn der Tachograph nicht ordnungsgemäß bedient werden würde.
hi Wulebaer,
es ist leider nicht ganz das Selbe. die
"nicht ordnungsgemäße Bedienung des digitalen Tachographen" ist ein sanktionierter Tatbestand aus der VO (EU) 165/2014. in Deutschland jedenfalls ist mir eine solche Owi beim Mautgerät nicht bekannt.
ein paralleles Beispiel. du kaufst dir die Maut am Terminal einer Tanke. gibst sauber alle Daten ein und wählst die Fahrstrecke aus. kurz vor dem Ende deiner Tour entscheidest du dich aber bereits eine Ausfahrt früher zu nehmen, weil dir der Magen knurrt und am Horizont das goldgelbe M leckere Burger, heißen Kaffee und fettige Pommes verspricht. machst du dann eine Selbstanzeige oder fährst zurück und die 7,2 km zu früh verlassene Autobahn nachzuholen?
eine Sanktion in Form einer Owi kann doch nur verhängt werden, wenn es für alle Nutzer gleichermaßen anzuwenden ist. bei der falschen Bedienung des digiTacho bekommst du genau so eine auf die Finger als wenn du den analogen oder modularen Tacho nicht im Griff hast.
...Dirk