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Wer hilft wem?????

Parkverbot
Hallo ,
Ich war am Baggersee in Senden und wollte Parken, da alle Plätze belegt waren und schon auf einem Acker die ersten Geparkt hatten stellte ich mein Auto daneben.
Zwei Wochen später kommt ein Brief von der Stadt Senden .
Wegen einer Ordnungswidrichkeit wird ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet!

Mit was mus ich da rechnen und was kommt auf mich zu???

Wie ich weiß hat es noch min 3 Paare aus dem Joy erwischt
Ich wäre euch dankbar[/u] wenn ihr mir / uns helfen könntet!

Gruß Ralf
*****oto Mann
2.067 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo Ralf,

für mich eigentlich der Hauptgrund, warum ich den ganzen Sommer nicht in Senden war: Die Parkplätze.

Es stehen ja viele Haltverbotschilder, die vollkommen zu recht dafür sorgen sollen, dass es Rettungsweg frebleibt.
Aber auch ich finde es schade, dass man nicht willens ist, zum Beispiel unter den Bäumen entlang der Zufahrtsstraße Parkplätze quer zur Fahrbahn.

Zurück zur Frage:
Mit was mus ich da rechnen und was kommt auf mich zu???
Kann ich Dir gerne beantworten, wenn Du mir verrätst, was Dir vorgeworfen wird.
Es gibt nämlich mehrere Möglichkeiten, abhängig davon, ob Du auf der Straße, am Fahrbahnrand, in der Wiese oder im Acker gestanden bist.
Am Besten schreibst Du die Paragraphenkette auf, entweder hier für alle oder mir per CM.

Erinnere Dich lieber an die schöne Zeit während dem Parken
findet
Tom
*ja*
Ich hätte ein Gestell für einen Hängesessel abzugeben, Modell Luna. Müsste allerdings bei mir (Eselsberg) abgeholt werden. Kostenpunkt 50 €
***de Mann
241 Beiträge
Steuern und so...
Hallo,

vielleicht kennt sich von euch ja jemand aus mit Lohnsteuerjahresausgleich.
Speziell geht´s um meinen PC den ich absetzen möchte. Ich weiß zwar das dies geht ( hab ihn für ne Weiterbildung gekauft), also dass ich ihn über ein paar Jahre hinweg abschreiben kann,......aber ich weiß nicht wie.

Wäre super wenn mir jemand helfen könnte. Werd mich auch revanchieren!!!

lieben gruß, t.
@torde
google mal nach Finanzamt, da gibt es einen Download für Lohnsteuerausgleich. ist total easy. kannst alles selber machen
***de Mann
241 Beiträge
ok....vielen Dank. *g*
Wobei ich eigentlich dieses Gesuche im Internet vermeiden wollte, weil ein paar Unklarheiten oder Unsicherheiten trotzdem bestehen bleiben.
Hätte es bei einem netten Gespräch und einem Kaffee natürlich schöner gefunden *zwinker*
Hallo Ulm_foto
Also ich stand in einem Acker gegen über der Baumalee komplett weg von der Straße!
Es geht um das Naturschutzgesetz ( Art.52 Abs. 4 Nr. 3 Bayer. Naturschutzgesetz)
Es wird eine Ermittlung gemäß § 47 OWiG eingeleitet.

Bringt es mir was wenn ich mich zu diesen Beschuldigungen schriftlich äußere ? Denn dazu hätte ich noch ein paar tage zeit laut diesem Schreiben.

Ich hoffe dir reichen diese informationen.

Gruß Ralf
*****oto Mann
2.067 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo Ralf,

ja, jetzt fällt´s mir auch wieder ein, dass ja da vorne das Naturschutzgebietschild stand.

Da leider die Basis das
Art.52 Abs. 4 Nr. 3 Bayer. Naturschutzgesetz
ist, können Dir da bis zu (wenn ich es richtig im Kopf habe) 25.000 Euro drohen, woher ich eher auf 25 bis 50 Euro tippe.

Mal abgesehen vom aktuellen Fall ein paar grundsätzliche Gedanken, die auch keinen Anspruch auf Richtigkeit haben und keine Rechtsberatung sind:
• Dort auf der Straße zu parken ist ein Verstoß gegen das Haltverbot
25 Euro
• Es droht aber zusätzlich das Abschleppen des Fahrzeuges mit Kosten von rund 250 Euro

Die Straßenverkehrsordnung kennt für "Falschparken" keine Halterhaftung, es muss der Verursacher zahlen.
Wenn man vergessen hat, wer das Auto an dem Tag benutzt hat, wird es in der Regel zu einem Einstellungsbescheid führen, der den Halter 18,50 Euro kostet.
Eine Halterhaftung im Naturschutzgesetz kenne ich als Laie auch nicht...

Grundsätzlich:
Zahlen schafft Frieden!
(so bitter das ist!)

Tom
Hallo Tom,

es gibt nun aber ein Urteil des Amtgerichts Frankfurt (30 C 1949/89-81) wo auch einer argumentiert hatte, dass er zwar der Halter war und nicht weiß wer an diesem Tag gefahren ist und deswegen die Apschlepp- und Einstellkosten sowie die Strafe nicht zahlen wolle. Er wurde aber als Halter dafür verdonnert - Egal wer fuhr - zahlen müsse im Zweifel der Halter des Autos. Die haben anscheinend die Ausrede satt *ggg*
*****oto Mann
2.067 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo Günther,

vollkommen richtig,
aber ich lasse mal die ganzen Amtsgerichte weg, denn da gibt es tatsächlich viele sagen wir mal auf den ersten Blick eigenartige Urteile.
Ohne dann die gesamte Urteilsbegründung gelesen zu haben, würde ich das aber auch nicht zu ernst nehmen.
Hast Du denn den Leitsatz dazu?
Kam es z.B. zu einer Verurteilung des Halters wegen unglaubwürdiger Ausreden?
Wobei die Abschleppkosten wieder eine andere Kiste sind als das Verwarnungsgeld wegen des Falschparkens.

Hilft blos alles Ralf nichts, denn er hat sich ja mit dem Naturschutzgesetz angelegt.
Grundsätzlich würde ich mich nicht zu dem Schreiben äußern, denn Positives kann er ja nicht anmerken und alles andere wäre ja ggf. ein Hinweis auf vorsätzliches Handeln.
Gespannt bin ich nur, wie hoch eine Strafe ausfallen soll und mit welcher Begründung, da sich der Acker (wenn das der Acker beim Anfahren an den See rechts, vor den Parkplätzen, ist) wohl nicht in einem Naturschutzgebiet befindet und der Acker wahrscheinlich Privatgrund ist...

Tom
Stimmt ihm hilft das nichts ich wollte auch nur daruaf hinweisen das die Ausrede auch nach hinten losgehen kann.

Aber zu seinem Problem. Es ist jetzt Auslegung, denn wenn sie es so auslegen, das eine Gefährdung des Naturschutzgebiet bestanden hat, dann kann es teuer werden, ich denke aber das es sich in einem Betrag unter 100 Euro bewegen wird, denn effektiv wollen sie die Menschen dort. Also ich würde mich auch nciht äußern, außer ich hätte einen Rechtschutz und würde eine Beratung frei haben, dann würde ich mich von einem Anwalt bezüglich Stellungnahme beraten lassen.
Aber prinzipiell könnte man ihm eine Gefährdung des Naturschutzgebietes unterstellen - Öle - Brangefahr durch Kat usw. wobei ich der Meinung wäre zum dies Begründen hätten sie dann Abschleppen müssen und nicht nur ein Knöllchen dranhängen.

Die Begründung in dem Urteil war das er die Zufahrt zu einem Privatenparkplatz verstellt hatte und es nicht sein kann das ein Halter sich herrausreden kann und den Fahrer nicht nennen will. Ein Halter wäre dafür verantwortlich den Fahrer zu kennen.

§ 25a StVG
Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

Vorsicht Falle
An besagtem Ort ist es echt der Hammer da werden Streifen in den Acker gemäht so dass es aussieht wie Parkbuchten. Daher parken da auch immer die Leute die es nicht wissen. Wir sind auch schon mal in diese falle getappt und haben dann die grinsenden Gesichter der Ordnungsbehörde gesehen und sind schnell weggefahren. Wir haben dann die Politussi darauf angesprochen warum da den so komisch gemäht wurde, uns wurde dann gesagt, Wir drehen einen Film für Vorsicht Falle. War natürlich ironisch gemeint.

Lg.

BF
Das ist ja echt heftig - da würde ich explodieren - grad als Auswärtiger hast du da dann echt ein Problem
*********ar_PL Paar
1.298 Beiträge
Gruppen-Mod 
*tomaten* genau so wies BF geschrieben hat....schön nach Parktaschenoptik *tomaten*
Danke
Danke jetzt weiß ich das ich zwischen 25 und 25 000€ bezahlen muß.
Ne ist ok jetzt warte ich eben ab was kommt . D werde ich nie wieder Parken so ein Sch...
schönen Abend noch . Ralf
Ich brauche mal eure Hilfe
Nächsten Samstag haben wir ein kleines Jubiläum und ich führe meinen Schatz zum Essen nach Ulm aus. Aber was danach? Ich würde gerne mit ihr noch etwas spezielles erleben.

Kennt jemand in Ulm etwas wo es etwas frivol zugeht oder wo eine erotische Stimmung vorherscht. Eine spezielle Bar oder ein Restaurand das etwas in diese Richtung bietet. Auch ein Club, nein kein Swingerclub, oder so. Eventuell auch ein Schwulen/Lesbenlokal (soll nicht abwertend sein, wir mögen das). Einfach etwas Besonderes.

Werr hat mir da den richtigen Tip?

Herzliche Grüsse
Paul
Hi,

da würde mir das "Home" in Neu-Ulm einfallen.

Cheers
Jep, das Home in Neu-Ulm!! *genau*
*****975 Mann
95 Beiträge
Wo auch immer das sein soll!?!?!
***de Mann
241 Beiträge
Augsburgerstrasse
Fiat Cinquecento
Hallo zusammen,

Ich verschenke ein Auto Fiat Cinquecento, kein Tüv mehr, Motor guter Zustand, ideal zum ausschlachten oder Stockcarrennen fahren
näheres bei mir per Clubmail

greeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeezle
*****975 Mann
95 Beiträge
Wenn jemand...
...eine Mirkowelle brauchen kann, soll er/siesich einfach bei mir melden. Ist halt nimmer ganz neu, aber bevor ich sie wegwerfe...! *zwinker*

Außerdem hab ich noch einen kleinen Ofen (etwas größer als die Mirkowelle), der oben 2 Herdplatten drauf hat, abzugeben.
grins
suche geld hat jemand eins kicher kicher
*****975 Mann
95 Beiträge
@suesse_tanzmaus
Geld wird demnächst eh abgeschafft. Es gibt jetzt schon immer mehr Leute, die keins mehr haben
ok da bin
ich dabei grins es wird nur noch in naturalien bezahlt kicher
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