Lt Gesundheitsministerium (Stand 22.5.2021) gültig für: Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern (sogenannte "Anlage B1") :
Einreise als geimpfte oder genesene Person
Eine Einreiseregistrierung (Pre-Travel-Clearance) ist vorgeschrieben. Bei der Einreise muss ein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber mitgeführt werden. In diesem Fall ist keine Quarantäne anzutreten.
Einreise als getestete Person
Eine Einreiseregistrierung (Pre-Travel-Clearance) ist vorgeschrieben. Nach der Einreise nach Österreich ist sich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Frühestens am 5. Tag nach der Einreise - der Einreisetag gilt als Tag „null“ - kann ein molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden. Ist dessen Ergebnis negativ, kann die Quarantäne frühzeitig beendet werden.
Einreise ohne gültigem ärztlichen Zeugnis bzw. Testergebnis
Reist man ohne gültigem ärztlichen Zeugnis bzw. Testergebnis ein, ist unverzüglich nach Einreise, jedenfalls spätestens innerhalb von 24 Stunden, ein molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchzuführen. Zudem ist eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Frühestens am 5. Tag nach der Einreise - der Einreisetag gilt als Tag „null“ - kann ein molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden. Ist dessen Ergebnis negativ, kann die Quarantäne frühzeitig beendet werden.
(19.05.2021, 10:00)
Anmerkung: Diese Bestimmungen werden sich sicherlich noch im Laufe des Juni, spätestens jedoch mit Anfang Juli ("Grüner Pass") ändern!