Entschuldigung
wenn ich hier mal einmische.
„Du verbreitest urheberechtlich geschütztes Material - und ich habe gefragt inwieweit das legal ist.
Ein schwerwiegender Vorwurf.
Also das Verlinken eines YouTube Videos wird vom Joyclub erlaubt, denn in der Gruppe "Jazz" muss man das schließlich zwangsläufig auch machen. Ich habe es ja auch schon gemacht.
Und so ein Link ist m.E. kein Herunterladen und somit kein Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material. Schließlich könnte man hier ja auf dieses bestimmte YouTube Video einfach mit Worten aufmerksam machen, aber das käme dem Link ja gleich.
Und somit legal.
Meine Meinung. Vielleicht fragt ihr einen Anwalt.
LG
Lotharerich
Und nun zurück zum Thema dieses Threads.