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Felsenmeer - Lautertal (19.07.2020)

****l67 Frau
10.332 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Felsenmeer - Lautertal (19.07.2020)
Rundwanderweg
Wegbeschreibgung
Startpunkt ist der Sportplatz in Elmshausen

Wir starten unsere Wanderung am Sportplatz in Elmshausen und gehen auf einem kleinen Weg in Richtung Süden. Am östlichen Rand von Wilmshausen stoßen wir auf eine Straße, der wir nach links zum Naherholungsgebiet "Im Buschern" folgen. Hier wenden wir uns im Wald nach rechts, kurz vor einem Bach halten wir uns auf dem Fortweg schräg nach links bis zu einer kleinen Straße. Auf dieser gehen wir nach links entlang, bald darauf nehmen wir den Pfad neben der Straße. An der Lichtung biegen wir nach links ab und wandern nun auf einem Feldweg über Wiesen geradeaus in Richtung Norden, bis wir auf die Hahnenbuschstraße treffen, der wir nach Reichenbach hinein folgen. Anschließend wenden wir uns im Ort nach rechts in die Nibelungenstraße und biegen in der Nähe des Gasthauses "Zur Traube" nach links in die Beedenkircher Straße ein. Bald gehen wir leicht links in den Seifenwiesenweg, über den wir Reichenbach verlassen. Nun wandern wir quer durch das eindrucksvolle Felsenmeer und stoßen nach einiger Zeit auf eine Straße. Diese queren wir und folgen dem Weg hinauf zur Riesensäule sowie zum Altarstein. Auf dem gleichen Weg geht es wieder zur Straße zurück, auf der wir jetzt jedoch nach rechts entlang laufen. Bald verlassen wir diese und wandern stattdessen ein Stück auf dem Waldweg, bis wir wieder auf die Straße stoßen. Nun folgen wir dieser in südlicher Richtung, an der Kreuzung halten wir uns links und kommen zum Teufelsstein. Anschließend geht es geradeaus weiter bis zum Waldrand. Hier wenden wir uns nach links und wandern zurück nach Elmshausen. Über die Hochstädter Straße, von der wir nach links in die Nibelungenstraße abbiegen, kommen wir wieder zum Sportplatz.

Strecke 12,9 Km - 3:30 h ohne Pausen - Aufstieg 534hm
https://www.outdooractive.co … eer/1362429/#dmdtab=oax-tab3


Hinweis:
Lt. Ministerium für Soziales und Integration ist innerhalb der Gruppe kein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Ich bitte aber trotzdem von Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung/Verabschiedung abzusehen.

Die Coronaverordnung ist zu beachten!
Nur der Vollständigkeit halber müssen wir erwähnen, dass Jeder bei dieser Wanderung für sich selbst verantwortlich ist, und keine Haftung für evtl. auftretende Körper- oder Sachschäden übernommen werden kann.


Felsenmeer
Rundwanderweg

Lautertal, Hessen
19.07.2020

Felsenmeer



***py Mann
18.963 Beiträge
Zitat von ****l67:
Die Coronaverordnung RLP ist zu beachten!

Auch wenn in Hessen *hessen* gewandert wird? *nachdenk*
****l67 Frau
10.332 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Besser ist es *haumichwech*
*******ove Mann
938 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die jeweils strengere Länderregelung zur Pandemie sollte angewendet werden 😂

Dann gibt's auch keine Probleme 😉
***py Mann
18.963 Beiträge
Die drei wichtigsten Gebote: Abstand – Hygiene – Nachverfolgung
Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern sollte möglichst überall eingehalten werden. Ausnahmen gelten für Gruppen von bis zu 10 Personen sowie in bestimmten Situationen, bei denen der nähere Kontakt nicht vermeidbar ist.

Neben dem Abstand gibt es sowohl allgemeine Hygieneregeln (Händewaschen, Lüften, Hust- und Niesregeln) als auch situationsspezifische Hygieneregeln. Diese sind teilweise durch die Landesregierung als Mindestanforderung vorgegeben, es können aber – zum Beispiel beim Frisörbesuch – weitere Hygieneregeln der jeweiligen Verbände, Berufsgenossenschaften, Innungen, Kammern u. ä. vorgeschrieben werden. Daher gilt: Informieren Sie sich am besten direkt beim Geschäft, der Einrichtung oder dem Dienstleister, welche Hygieneregeln gelten.

Da Ansteckungen nicht immer zu verhindern sind, ist es sehr wichtig, dass bei einer nachgewiesenen Infektion alle Kontaktpersonen nachverfolgt werden können, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Daher gibt es für bestimmte Situationen und Veranstaltungen die Pflicht, die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu dokumentieren, um sie bei Bedarf an das Gesundheitsamt weitergeben zu können. Auch die Nutzung der Corona-Warn-App hilft bei der Nachverfolgung und schnellen Unterbrechung von Infektionsketten.

Private Veranstaltungen: Darf ich Familienfeiern oder Hochzeiten feiern?
Private Veranstaltungen mit mehreren Personen sind grundsätzlich möglich. Bei Zusammenkünften im privaten Bereich (z. B. Wohnung, Garten) wird die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern empfohlen. Größere Zusammenkünfte, bei denen aufgrund der Zahl der teilnehmenden Personen sowie der räumlichen Gegebenheiten davon auszugehen ist, dass die Hygiene- und Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, unterliegen als private Veranstaltungen den folgenden bisherigen Voraussetzungen für Veranstaltungen:

Es muss ein Hygienekonzept vorliegen und es muss Aushänge zu Abstands- und Hygieneregeln geben.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sichergestellt werden, sofern keine Trennvorrichtungen aufgestellt sind. Die Personenanzahl ist entsprechend anhand der Quadratmeter des Veranstaltungsortes zu begrenzen: maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, sonst 10 Quadratmeter pro Person
Persönliche Nahkontakte (zum Beispiel Händeschütteln oder Umarmungen) müssen vermieden werden.
Hygieneregeln (Händewaschen, Husten- und Nies-Etiquette) müssen eingehalten werden.
Hygieneartikel, insbesondere Desinfektionsmittel, müssen zur Verfügung gestellt werden.
Mund-Nasen-Bedeckungen müssen nur getragen werden, wenn es im Einzelfall notwendig ist.
Händekontaktflächen (zum Beispiel Türklinken) müssen regelmäßig desinfiziert werden.
Die Veranstaltungsräume müssen regelmäßig intensiv gelüftet werden, Veranstaltungen im Freien sollten bevorzugt werden.
Maximal 250 Personen dürfen an der Veranstaltung teilnehmen.
Es muss eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geführt werden.
Die Einhaltung der vorangegangenen Regelungen durch alle Teilnehmenden muss zu jeder Zeit gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Einhaltung trägt der Veranstalter/Gastgeber.
Diese Auflagen gelten auch für Wander- oder Sportgruppen im Freien.

Quelle: https://www.hessen.de/fuer-b … 0drei%20wichtigsten%20Gebote
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