Wie viele Pilze man sammeln darf, ist von der Gesetzeslage her sehr schwammig. Deshalb werden Pilze wohl in einigen deutschen Landesteilen auch als Schwammerln bezeichnet.
Ein Verbot per Gesetz ergibt sich aus der Artenschutzverordnung. Dort werden im Anhang mehrere Pilze aufgeführt, die geschützt sind. So z.B. Steinpilze , Trüffel, Rotkappen, Birkenpilze und einige mehr. Allerdings lässt das Gesetz zu, dass diese Pilze in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Wieviel, lässt das Gesetz unsinnegerweise offen.
Im Allgemeinen wird von 1 - 2 kg pro Tag und Person ausgegangen, was regional unterschiedlich ist. Ob sich das nun nur auf diese geschützten Pilze bezieht oder allgemein gültig ist, ist wohl auch nirgends konkret geregelt.
Wir wünschen euch allerdings viel Spaß beim Pilze suchen.