Internationale Eignergemeinschaft bei einer Yacht
Hallo,eine sehr spezielle Frage, aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungen damit und möchte sie mit mir teilen:
Ein Boot ist im Besitz eines Nicht-EU-Bürgers (z.B. Norweger). Jetzt möchte er zusammen mit seinem deutschen Freund das Boot gemeinsam nutzen und beide eine Eignergemeinschaft bilden oder gar eine GbR dazu gründen (oder was da in Norwegen als Äquivalent ist).
Unter welcher Flagge fährt das Boot dann?
Und wie ist das z.B. mit der EU-Einfuhrsteuer? Der Norweger darf sich 18 Monate ohne diese Steuer mit dem Boot in der EU aufhalten - ein deutscher Eigner müsste im ersten Hafen der EU (oder spätestens im Zielland der Fahrt innerhalb der EU) auf das Boot die EU-Einfuhrsteuer zahlen, so sie noch nicht gezahlt wurde oder er das nicht nachweisen kann.
Nun gibt es ja zwei Eigner, aber nur einer ist EU-Bürger und unterliegt damit der sofortigen Steuerpflicht.