Also ehrlich, mir als Winzer Sträuben sich gerade die Haare wenn ich diesen Mist hier lese!
An der Mosel war lange, wegen hoher Säure die Nasszuckerung erlaubt.
Dazu folgendes. Wein wird in Qualitätsstufen eingeteilt, bis einschließlich Qualitätswein!
Diese Weine der unteren Stufe darf man im Gärfähigen Zustand mit Zucker nachhelfen, also mehr Öchsle geben.
In der Kellerwirtschaft rechnet man in Alkohol Gehalt. Bis maximal 28 gr pro Liter darf man Traubensaft mit Zucker erhöhen, das entspricht genau 7 kg auf 100 Liter! (1 kg Zucker ergibt 4°Oechsle)
Und an der Mosel durfte dieser Zucker mit Wasser angerührt werden. Heute muss man mit Traubensaft anrühren!
Ist nicht gepantscht!
Ab Kabinett ist eh Schluss mit Zuckerzusatz!
Und Süßreserve ist was anderes, wird dem fertigen Wein vor der Abfüllung bei gegeben!
Habe ich weiter oben bereits geschrieben
Gruß Weinmuck17
Staatl.geprüfter Weinbautechniker
TK 75/77 Weinsberg