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Trocken, feinherb (halbtrocken) oder lieblich (süss) ?

Weißwein: trocken, halbtrocken, lieblich? Was ist euer Favorit?

Dauerhafte Umfrage
Zitat von *****usB:
Ich hab das Zusetzen von Zucker gemeint[/quot
Ich hab das Zusetzen von Zucker gemeint
was hat das mit "panschen" zu tun?
*****ree Frau
22.066 Beiträge
Zucker wird seriös zugesetzt mit Most, das nennt man Süßreserve...

Zucker wird nur bei panschern zugesetzt... Da gab es mal was vor vielen Jahrzehnten... Pieroth... Und nach diesem Fauxpas haben sie umfimiert und sind neben Pallhuber zum weltweit größten Direktvermarkter aufgestiegen.

Ich habe dort einige Jahre gearbeitet, im Telefonmarketing, also Wein übers Telefon verkauft. Da lernt man so einiges über Wein. Teilweise mit seriösen Schulungen vom DWI.
*******k17 Mann
891 Beiträge
Süßreserve=Traubensaft von gleicher Beschaffenheit wie der eigentliche Wein, wird kurz vor steriler Abfüllung dem Wein zugegeben.

Anreicherung=Dabei darf legal Tafel, Land und Qualitätswein mit Zucker um maximal 28 g/l Alkohol angereichert werden. Ist nicht gepantscht. Jedoch gilt je nach Weinbauzone A und B in Deutschland Alkohol Obergrenzen!

Das was Pierrot gemacht hatte, war mit Flüssigzucker Wein gestreckt, vermehrt, das ist zum einen verboten, selbst Flüssigzucker ist im Wein verboten!

Soviel zum Weinrecht in Kürze!
***20 Mann
21 Beiträge
Mit Zucker gepanscht bei htr und lieblich🙈 zum Glück wurde ja schon alles richtig geschrieben. Da blutet einem das Winzerherz was da draußen so erzählt wird über Wein und dessen Bereitung
*****R64 Mann
21 Beiträge
Auf der HP der Tageschau steht dazu:

" Denn seit 1971 hat Deutschland einen sehr eigenen Begriff von Qualität in der Weinwelt etabliert: Der Erfolg hängt vom Zucker ab. Je mehr die Trauben davon haben, desto besser. Das ergab Sinn in Zeiten, als in Deutschland - dank Massenernten, schlechtem Klima und schlechter Praxis - der Riesling etwa oft gar nicht reif wurde. Man verdünnte die Säure dann mit Wasser - bis 1984 an der Mosel erlaubt -, half dem Alkohol mit Zucker auf die Beine und machte die Weine süß mit sogenannter "Süßreserve". Dazu mischte man dem fertigen, in der Regel meist trockenen Wein Traubensaft zu. Das kann man auch Cocktail nennen."
*******k17 Mann
891 Beiträge
Also ehrlich, mir als Winzer Sträuben sich gerade die Haare wenn ich diesen Mist hier lese!

An der Mosel war lange, wegen hoher Säure die Nasszuckerung erlaubt.
Dazu folgendes. Wein wird in Qualitätsstufen eingeteilt, bis einschließlich Qualitätswein!
Diese Weine der unteren Stufe darf man im Gärfähigen Zustand mit Zucker nachhelfen, also mehr Öchsle geben.
In der Kellerwirtschaft rechnet man in Alkohol Gehalt. Bis maximal 28 gr pro Liter darf man Traubensaft mit Zucker erhöhen, das entspricht genau 7 kg auf 100 Liter! (1 kg Zucker ergibt 4°Oechsle)
Und an der Mosel durfte dieser Zucker mit Wasser angerührt werden. Heute muss man mit Traubensaft anrühren!

Ist nicht gepantscht!
Ab Kabinett ist eh Schluss mit Zuckerzusatz!
Und Süßreserve ist was anderes, wird dem fertigen Wein vor der Abfüllung bei gegeben!
Habe ich weiter oben bereits geschrieben

Gruß Weinmuck17
Staatl.geprüfter Weinbautechniker
TK 75/77 Weinsberg
*****R64 Mann
21 Beiträge
Ich bin weder Winzer, Önologe noch Sommelier, ich will einfach nur ehrliche Ware für das passende Geld
******ar1 Paar
36 Beiträge
Als Spätlese dürfen auch nur Weine bezeichnet werden , die nach 19.00 Uhr gelesen wurden. *g*
*******k17 Mann
891 Beiträge
Zitat von ******ar1:
Als Spätlese dürfen auch nur Weine bezeichnet werden , die nach 19.00 Uhr gelesen wurden. *g*

Gehe jetzt Mal von einem Spässle aus?

Die Bezeichnungen werden eh demnächst Europa weit geändert. Dann gibt's keine Weine mit Bezeichnung Spätlese.
Am 10.2. sind die 68. Württembergische Weinbautage und da ist Programmpunkt das Neue Weinrecht! Ich werde Berufsbedingt teilnehmen!
******ar1 Paar
36 Beiträge
Klar war das ein Scherz.
**********uende Paar
8.958 Beiträge
Themenersteller 
... und als Auslese nur die Weine, die von handverlesenen Menschen gemacht wurden *haumichwech*.

Offenbar scheint es ja seitens der Gesetz- und Verordnungsgeberin legitim zu sein, jenseits bestimmter und für viele Verbraucher undurchschaubarer "Qualitäts-Stufen" diverse weinfremde Hilfsmittel zusetzen zu dürfen.
Dann würden wir es begrüßen, wenn auf dem Etikett steht enthält: Kristallzucker, Glukosesirup, Traubensaft , Bonbons, Kleinteile, Chemiebaukasten oder sonst was.
Schwefel muss ja derzeit gekennzeichnet werden (zum Stoppen des Gärungsprozesses erforderlich).

Wir würden uns freuen, wenn die Weinherstellung "ehrlicher" deklariert und damit kommuniziert würde.
*wein*
***20 Mann
21 Beiträge
Das 71 Weinrecht war für denn Winzer auch nicht wirklich fördernd. Die Kellereien hatten da mehr von gehabt. Aber glaub mir wenn du einen Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete kaufst (QbA) wirst du was ehrliches im Glas haben. So ein QbA bekommt dann nämlich eine amtliche Prüfnummer (AP) bei der er verkostet, Weinrechtlich geprüft und chemisch untersucht wird. Die Zeit des panschens ist nämlich vorbei.

Grüße
**********uende Paar
8.958 Beiträge
Themenersteller 
... QbA enthält fast immer zugesetzten Zucker.
Gibt es QbA ohne zugesetzten Zucker?
*wein*
*******k17 Mann
891 Beiträge
Der Begriff Spätlese war früher was besonderes. Habe meinen Berufsstart 1972 begonnen. 1976 war ein guter Jahrgang für damals. Und da hatte ich einen Weinberg, der die Mindestanforderung von 85°Oechse erreichen könnte.
Die normale Lese war schon vorbei, der eine Weinberg hing noch.
Ich musste 2 Tage vor der geplanten Lese aufs örtliche Rathaus, und mein Vorhaben, eine Spätlese zu ernten, anmelden!
Somit wusste auch der Feldschütz bescheid, dass noch gelesen wird.
Ohne diese Bescheinigung konnte ich den fertigen Wein nicht zur Qualitätswein Prüfung anstellen!

Das waren noch Zeiten!
*******k17 Mann
891 Beiträge
Zitat von **********uende:
... QbA enthält fast immer zugesetzten Zucker.
Gibt es QbA ohne zugesetzten Zucker?
*wein*

***20 Mann
21 Beiträge
Und warum wird Zucker zugesetzt und vor allem wann?

Just sulfit no bullshit
*******k17 Mann
891 Beiträge
Falsch gedrückt.

Ja, es gibt Aber ohne Anreicherung, musst aber den Winzer kennen.

Wir haben momentan das Problem, dass wir jedes Jahr an die 100 Oechsle Grenze kommen, und der Massenwein in dieser Höhe unverkäuflich ist.
Somit wird ein Wein, der nach Gesetz fast Auslese ist,chefuntergestuft zum Qualitätswein!

Dann hast einen guten, reellen Wein ohne Zucker!
Dazu musst aber den winzer oder Kellermeister kennen
*******k17 Mann
891 Beiträge
Zucker wird nur im Traubensaft Zustand hinzugefügt.

Nehmen wir an, ein Riesling hat zur Ernte 70°Oechsle ( 1 Liter davon wiegt 1070 Gramm)
Als Wein wäre er im Glas etwas schwach. Bis Qualitätswein darf man max. 7 kg Zucker auf 100 l zugesetzt werden.
Gibt noch eine Obergrenze, der Alkoholgehalt darf 95 g/l nicht übersteigen.
Dieser Wein nennt man nun angereichert. Es darf auch nur Zucker aus Rüben verwendet werden, kein Rohrzucker oder ähnliches.
Die Zuckerung muss amtlich im Kellerbuch und im Stoffbuch dokumentiert werden.
1 kg Zucker vermehrt den Wein umn0,7 Liter, nur Mal so zur Information!
***20 Mann
21 Beiträge
Weinmuck danke aber meine Frage war nicht an dich gerichtet wenn du das evtl so verstanden hast. Bin selbst Winzer ✌🏽
**********uende Paar
8.958 Beiträge
Themenersteller 
Wir würden uns trotz aller heimischen Vorschriften freuen, wenn vollständig draufsteht, was drinsteckt *wein*
**********uende Paar
8.958 Beiträge
Themenersteller 
... wir haben höchstwertige QbA-Rieslinge z.B. aus dem Rheingau, die nur deswegen QbA sein wollen, um Gebühren zu ersparen. Eigentlich wären diese Weine mindestens Auslesen.
*wein*
***20 Mann
21 Beiträge
Kauf beim Winzer und nicht im LEH dann lernt man Wein kennen
***20 Mann
21 Beiträge
Welche Gebühr?
*******k17 Mann
891 Beiträge
Die Gebühren bei der Qualitätswein Prüfung richtet sich nach der Menge, wo abgefüllt hast, nicht nach Auslese oder Qualitätswein.
Es gibt auch Weingüter, die umgehen die Qualitätswein Prüfungen! Das sind Betriebe, die eh immer Qualität hatten und bereits gute Kundschaft haben.
Die verkaufen Landwein, mit 1 Trauben auf Etikett, 2 Trauben 3oder 4!

Auf diese Vorgehensweise zielt das neue Weingesetz ab.
Denn schlechten Wein will keiner verkaufen, also ist immer Qualität drin. Dazu braucht man die staatliche Qualitäsweinprüfung nicht mehr!
***20 Mann
21 Beiträge
Aber zumindest wurde bei uns 2020 so viel Weine angestellt wie noch nie
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