Zitat von *******017:
„@*****ock
Es ist ein Arbeitnehmer schutzgesetzt!!!
Und kein Kundenaussperrgesetz!!!
Das wird immer wieder vergessen....
Es geht nicht um die Raucher für in ihrer Freizeit rauchen ...
Sondern um Arbeitnehmer die in ihrer Arbeitszeit dem Rauch ausgesetzt sind!!!!!
Es ist ein Arbeitnehmer schutzgesetzt!!!
Und kein Kundenaussperrgesetz!!!
Das wird immer wieder vergessen....
Es geht nicht um die Raucher für in ihrer Freizeit rauchen ...
Sondern um Arbeitnehmer die in ihrer Arbeitszeit dem Rauch ausgesetzt sind!!!!!
Auch ein wenig einseitig betrachtet. Dorfwirtshäuser, die eignergeführt sind und keine Angestellten haben, betrifft der AN Schutz genau null. Aber wie wärs, wenn hier persönliche Erfahrungen gepostet würden? Welche Clubs bieten trotzdem für Raucher und Raucherinnen eine gesetzeskonforme Möglichkeit, mal nachher eine rauchen zu gehen?
Traumland...uneinsichtiger Innenhof.
Tempel...geht gar nix.
Weiter?