Hinweise zum neuen Prostitutionsschutzgesetz im JOY
Seit dem 1. Juli 2017 ist das neue Prostitutionsschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz wirkt sich auch hier bei bestimmten Sonderprofilen, Veranstaltungen bzw. gewerblichen Profilen aus.
JOY hat für die Umsetzung des Gesetzes eine Hinweisseite erstellt: https://www.joyclub.de/hilfe/4071.prostituiertenschutzgesetz_und_joyclub.html
Gemäß den JOY-Regeln ist eine Diskussion zu den Regelungen und Entscheidungen des JOYclub in Threads unerwünscht. Wer also dazu diskutieren möchte, kann das nur über Links nur für Mitglieder tun.
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