Genau, das war sie, die neu eingeführte Straßenverkehrs-Ordnung (wenn auch mit etwas Verzug eingeführt), vom 26.05.1977 (GBl. I Nr. 20 S. 257). Dafür gab es dann verschiedene TGL, die die Maße, Farben, Oberflächen bis zu den Pfosten betrafen, u.s.w.
Die Textnovelle, verbunden damit waren neue Beschildungen und die Typographie, kurz den internationalen Linien (weitgehend) angepasst.
Schaut mal auf die Weitsicht:
§8: "... Tontechnische Geräte sind während der Fahrt so zu benutzen, daß die Hörfähigkeit des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigt wird. Die Verwendung von anderen technischen Geräten, die das Wahrnehmungsvermögen des Fahrzeugführers beeinträchtigen können (z. B. Kopfhörer, Fernsehgeräte), ..."
Alles nachzulesen im o.g. Gesetzblatt der DDR.
Ihr erinnert euch gut an den 'Grünen Pfeil', insbesondere nach 1989? - Der gilt nach mehreren Anläufen nun in Ganzgermany, nur nicht jeder Altbürger kennt den bis heute. Ich weiß, ein heißes Thema...
Damals, jedenfalls zur Einführung der StVO in der DDR, kam niemand darum, sich damit intensiv zu beschäftigen. Dazu gab es Verkehrsteilnehmerschulungen - als Pflicht. Den Nachweisschein hatte man eine Zeit danach noch mit sich zu führen ... ich habe es auch gemacht.
Danke für die Antwort und weiter geht's mit: 'engelundteu60'
Hier sind meine Nachweise:
Vorderseite des Teilnahmenachweises
Rückseite des Teilnahmenachweises