„Zu "Freiheit" ... wer ist wirklich "Frei" - der TE ? - Glaube ich nicht.
Ich schrieb oben nur, dass ich
BEZÜGLICH DES RAUCHENS frei in meiner Entscheidung bin ob ich rauchen möchte oder nicht. Siehe hier:
Zitat von *********Laune:
„
Ja, ich bin ein Nichtraucher. Ich bin derzeit noch absolut frei in der Entscheidung, ob ich eine Zigarette möchte oder nicht.
„Wir sind doch alle irgenwie "gesteuert", also von irgendwelchen Umständen abhängig.
Vom Partner, Arbeit, usw. auch von Strom (
Handy und Co. wird das bestätigen) und manch einer auch von Sex
.
Du hast es mit dem Smiley sehr gut erkannt. Aber bezüglich Selbstbestimmung auf „Sex“ bin ich triebgesteuert. Das ist aber nicht vergleichbar damit fremdgesteuert zu sein (wie z.B. von einer Zigarette).
Im Swingerclub treffe ich mich deshalb mit Menschen (Rauchern und Nichtrauchern, Christen und Nichtchristen, Deutschen und Ausländern etc.) die wie ich ihre sexuellen Triebe ausleben wollen.
Beim Zigarettenrauch ist es nun mal leider eben so, dass es andere Menschen belästigt, in der Gesundheit gefährdet oder auch ausgrenzt. Dort wo Rauch ist kann ein Mensch, der z.B. keinen Krebs haben möchte sich nicht hinsetzen, nicht zuhören oder mitquatschen, mitflirten oder mitvögeln. Deshalb muss entsprechend des VERURSACHERPRINZIPS der vom Suchtstoff seiner Zigarette fremdbestimmte Emittent/Täter/Verursacher die Konsequenzen seiner Tat/Handlung tragen und nicht seine Opfer.
Das folgende Zitat stellt das Verursacherprinzip somit völlig auf den Kopf:
„
Auch ein NR kann freiheitlich entscheiden, ob er sich mit Rauchern abgibt oder nicht. Er kann sämtliche nicht raucherfreie Lokalitäten, Veranstaltungen usw. meiden wenn er den Rauchern nicht begegnen möchte.
Der Emittent ist es also, der sich für diese kurze Zeit des Rauchens entsprechend des Verursacherprinzips bewegen muss. Er muss seine Tat so durchführen, dass ALLE anderen Gäste ihren sexuellen Triebe und alles was dem vorausgeht (z.B. flirten) ohne Rauchbelästigung=Krebseinsaugen nachgehen können.
Logischerweiser kann der Verursacher seine Tat auch nicht zusammen mit anderen gleichgesinnten Tätern durchführen. Denn dann würden sie gemeinsam die Giftkonzentration in der Luft um ein Vielfaches erhöhen und es bestünde die Gefahr, dass andere Menschen in der giftigen Luft als Opfer des Rauches dabei sein wollten, wenn sich die beiden Täter unterhalten, miteinander lachen oder miteinander vögeln würden. Die Gefahr in dieses „falsche Umfeld“ (siehe folgendes Zitat) zu gehen und sich einem Gruppenzwang zu unterwerfen ist z.B. bei jungen Menschen oder Menschen die sich der Gefahr von Zigarettenrauch für ihre Gesundheit nicht bewusst sind sehr hoch.
„
Vieles kann nicht selbst entschieden werden, aber ob ich rauchen will oder nicht kann ich i.d.R. wenn nicht das "falsche" Umfeld hier die Weichen stellt/gestellt hat (Gruppenzwang oder Raucher-Eltern) selbst entscheiden.
Um dieses „falsche Umfeld“ zu vermeiden kann es nur ein generelles Rauchverbot geben oder eben die RaucherEINZELkabinen.
In einer EINZELkabine wird
• der von der Suchtstoff fremdbestimmte Verursacher mit seinem Gift allein gelassen
• der Rauch mehr oder weniger gut sofort abgesogen
• der Täter nach seiner Tat mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder seinen sexuellen Trieben oder anderen Wünschen nachgehen wollen und die Kabine zwangsläufig wieder verlassen, um als Nichtraucher wieder zur Gemeinschaft zurückzukehren.
Weitere Vorteile:
-Die EINZELkabine ist somit schnell wieder frei und kann vom nächsten Einzel-Emittenten genutzt werden.
• Es gibt keine gruppenmäßigen Wanderungen/Abwesenheiten im Club.
Es gibt im Club keine Unterschiede mehr ob jemand Raucher ist oder Nichtraucher und trotzdem können Raucher ihre Zigaretten ungestört rauchen. Das heißt, das folgende Zitat ergibt auch keinen Sinn mehr:
„
Auch ein NR kann freiheitlich entscheiden, ob er sich mit Rauchern abgibt oder nicht.
Es gibt nur noch den Unterschied zwischen Menschen und Rauch.
Die relativ kurzweilige Zeit des Rauchproduzierens wird also nicht mehr zum ganzabendlichen Problem einer ganzen Swinger-Gemeinschaft, weil immer mal wieder irgendwo im Raum eine neue Zigarette angezündet wird und dadurch den ganzen Abend Rauch in der Luft hängt.
„Warum sollte also der Clubbetreiber hier tätig werden, wenn er damit die freiheitliche Entscheidung des Gastes unfreiheitlich bestimmt.
Der Clubbetreiber hätte nach derzeitigem Stand der Dinge (d.h. Raucherräume) eigentlich die Pflicht sehr deutlich darauf hinzuweisen, dass das wofür der Swingerclub vordergründig zur Verfügung gestellt wird durch den Zigarettenrauch und seine Folgen erheblich gestört werden könnte. Wohl auch deshalb müssen die Gäste schon beim Kommen Eintritt bezahlen und nicht erst beim Gehen, weil ansonsten einige Gäste sagen könnten: „Ich saß den ganzen Abend allein, weil alle -auch die jungen knackigen Nichtraucher- im Raucherraum waren!“
Postiv wären die RaucherEINZELkabinen auch bezüglich des Mitarbeiterschutzes. Wer leert zwischenzeitlich die Aschenbecher, wischt Tische ab, serviert Getränke und holt leere Gläser ab? Als nichtrauchender Mitarbeiter würde ich (wen wundert das von Euch?) meinem Chef sagen: „Alder, ich gehe aber nicht in den Raucherraum, wo durchgehend Rauch=Krebs ist! Da kannst Du selber mal Deinen Arsch hinbewegen und reinlaufen und Luft holen!“
Auch ein Kontrolleur
könnte sagen: „Warum muss ihre Mitarbeiterin in den Raucherraum laufen, wo wir die Mitteilung von ihr erhalten haben, dass sie im zweiten Monat schwanger ist?“
Auch bei der Mitarbeiterauswahl könnte der Clubbetreiber Probleme bekommen, wenn ich mich (z.B. als gelernter nichtrauchender Kellner) bewerbe und ich später (auch aufgrund meiner Fähigkeiten auch hobbykriminalistisch ermitteln zu können
) mitbekomme, dass er die Stelle dann aber mit einem rauchenden, ungelernten Mann besetzt hat. Da „riecht“ es verdächtig nach Diskriminierung.
Oder der Clubbetreiber müsste ein generelles Rauchverbot verhängen. Aber weil ich -wie hier alle mitlesen können- ein toleranter Nichtraucher bin und die Anwesenheit von nichtrauchenden Rauchern mag, denke ich, wäre es klug und vernünftig, wenn der Raucher eine Rauchmöglichkeit (also in der EINZEL-Kabine) hätte. Nach kurzer Zeit wäre auch dieser Raucher dann auch wieder vom Rauchen aus der RaucherEINZELkabine zurück
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RaucherEINZELkabinen, wären somit auch im Interesse des Clubbetreibers und somit im Interesse Aller.