Zitat von *******Do68:
„@*********1969
Es gilt ein generelles Beherbungsverbot zu touristischen Zwecken. Lediglich wenn Du beruflich unterwegs bist, darfst Du Dich irgendwo einbuchen. Weiß allerdings nicht, wie scharf das derzeit kontrolliert wird.
ok wie bei uns in AT...Es gilt ein generelles Beherbungsverbot zu touristischen Zwecken. Lediglich wenn Du beruflich unterwegs bist, darfst Du Dich irgendwo einbuchen. Weiß allerdings nicht, wie scharf das derzeit kontrolliert wird.