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DSGVO ab dem 25.05 - Auswirkungen auf Fotografen

DSGVO ab dem 25.05 - Auswirkungen auf Fotografen
Vielleicht habt ihr es schon mit bekommen oder seit genau so überrascht wie ich.
In Zukunft, haben wir als Fotografen viel mehr Arbeit und trotz Vertrag keine Rechte mehr.
Wie soll das weiter gehen?
Bringen Verträge überhaupt noch etwas?
Wozu noch TFP Shootings wenn das Model verlangen kann das alle Bilder gelöscht werden ohne sie selbst löschen zu müssen?

Fotografie & Technik: DSGVO ab dem 25.05 - Auswirkungen auf Fotografen
Profilbild. Ausschnitt aus "Schattenriss" von 
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Oriiginalbild siehe Album.
****a73 Frau
4.085 Beiträge
Lange fällig...
Die Veränderungen der letzten Jahre in der Medienwelt sind immens. Eine Veröffentlichung deutlich weitreichender als vor ein paar Jahren. Der Umgang vieler Menschen/ Unternehmen mit Daten und eben auch digitalen Bildern zu sorglos und der Schaden für Betroffene zu groß.
Die Globalisierung wirkt sich hier stark aus.

Daß hier Handlungsbedarf bestand war klar, daß es irgendwann zu einschneidenden Änderungen kommt somit auch.

Vieles ist durch die neue Norm dann geregelt, Gesetzeslücken geschlossen... das ist gut so.
Daß es Randbereiche gibt in denen soetwas mit anderen Normen und Gruppeninteressen kollidiert ist klar und kaum zu vermeiden.

Da bleibt aber ja in unserem Rechtssystem noch genug Spielraum es entsprechend auszugestalten. Ganz ohne Gesetzesänderungen wird dies unrer Heranziehen übergeordneter Normen (z.B. GG) durch Auslegung und aktuelle Rechtsprechung erfolgen, wo nötig werden neue Gesetzestexte angepasst. Ein stetiger Prozess.
Also nicht über ungelegte Eier gackern sondern erst mal abwarten.
Gerade der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Pressefreiheit und der Schutz der Kreativen Leistung werden hier noch stark mit hinein spielen. Die Rechtsprechung deutliche Zeichen setzen.

Im Grunde waren es Dinge wie Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, Sorgfaltsplicht und Verhältnismässigkeit die viele TfP- oder Dumpingpay-Verträge auch heute schon gekippt hätten. Vertröge "dauerhaft, inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzt und nicht kündbar/ widerrufbar" sieht das deutsche Rechtssystem nicht vor, diese belibte Floskel war schon immer für den Eimer, das haben nur viele nicht kapiert.
Ein großer Teil der geschlossenen Verträge war eigentlich auch ohne die neue Norm schon nichtig, nur war das den Fotografen nicht bewußt.
So viel wird sich nicht ändern.

Allerdings bleibt zu hoffen, daß die neue Verordnung beide Seiten aufrüttelt.
Nur bei Verantwortungsvollem Umgang mit den Daten werden hier Auslegung und Rechtsprechung Schutz bieten.

Der Fotograf - sollte sich Gedanken darüber machen wen er vor die Kamera holt und nicht einfach ohne saubere Aufklärung alles shooten, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Neueinsteiger und Nichtmodels sollten vor Vertragsschluß nachweisbar entsprechend aufgeklärt sein, das Übertölpeln lebensunerfahrener junger Einsteiger wird deutlich erschwert werden.
Das ist gut!

Dadurch wird Möchtegern- und Pseudomodels, die nur Bilder abgreiffen wollen das Leben aber auch deutlich erschwert, denn die Fotografen sind in dieser Richtung sensibilisiert, die Verträge "wasserdicht".

Der private Bereich ist onehin nicht wirklich betroffen. Der Hobbyfotograf ohne finanzielles Interesse hat wenig zu befürchten. Von allen anderen sollte man schon erwarten können sich mit der Materie entsprechend auseinander zu setzen und sich einmal einen sinnvollen Vetrag vom Fachanwalt aufsetzen zu lassen.

Also ned gleich in Panik verfallen, erst mal Rechtsprechung abwarten und hald vor allem fair und mit Weitblick arbeiten, dann wird es keine Probleme geben.

LG
Kyria
Ich :-)
*********sign Mann
24 Beiträge
Die Aussage, "Der private Bereich ist onehin nicht wirklich betroffen." halte ich für eher leichtfertig, ebenso wie einige andere Punkte.

Klar ist: Bund und Länder haben verpasst, die Widersprüche der Verordnung mit der bestehenden Gesetzeslage ausreichend zu harmonisieren (zum Teil ist das ja gar nicht geschehen), wodurch mit Ablauf der Anwendungsfrist vermutlich eine Welle an Aufträgen für die Gerichte heranrollt, die in erster Linie geprägt von finanziellen Interessen (Abmahnungen und Co.) sein dürfte - weniger von tatsächlichen Datenschutzinteressen.

Die oft zu lesende Behauptung, die (institutionalisierte) Presse sei davon wenig betroffen, glaube ich nicht so recht. Es geht in der Verordnung, so wie ich sie verstehe, ja weniger um die Veröffentlichung von irgendwas, als um die Verarbeitung der Daten - also das Sammeln, Archivieren und Weiterreichen. Und genau das könnte der Knackpunkt sein: Mir als Zeitungsredakteur macht es, wenn ich einen Pressetermin wahrnehme, wenig Kummer. Was allerdings ist, mit eingereichten Meldungen, zum Beispiel von einem Sportverein?
Auch PR-Berichterstattung von Unternehmen wird deutlich schwieriger, großen Kummer dürften Stock-Portale und Medien-Agenturen haben, die eben beide nicht durch die Presse-Gesetzgebung im Rücken eine relativ große Freiheit haben. Vor dem größten Problem stehen aber meines Erachtens die "Event-Fotografen", egal ob professioneller oder privater Natur, da sie prinzipiell die Daten nichtmal weiterreichen dürften, wenn sie vom Veranstalter beauftragt wurden, da das Hausrecht ja nicht mehr greift und die dedizierte Unterbringung der Einwilligungsabfrage per AGB unzulässig scheint (das hab ich bisher nicht verstanden), die Einzelabfrage wiederum oft in der Praxis nicht durchführbar sein wird und zudem wie oben beschrieben wiederrufbar ist.

Die Frage an dieser Stelle ist dann, so denke ich, nichtmal "kann ich dafür bestraft werden oder nicht?", sondern eher die Frage: "ist der ganze Aufwand, mich damit auseinander zu setzen, den 'Ertrag' daraus überhaupt wert?" Und da bin ich wieder beim Punkt vom Beginn, dem "privaten Nutzer": will man den Aufwand betreiben? Oder will man das Risiko einfach ausblenden und im Zweifel aussitzen, was da kommt? Oder lässt man sich seine Passion vielleicht sogar dadurch madig machen? Ich weiß es nicht...

was ich aber weiß ist: Diejenigen, die der eigentliche Kern der Verordnung sein sollten - nämlich die Datenverarbeiter und -Sammler, die an der Oberfläche nur die Plattform bieten (oder nichtmal sichtbar so arbeiten) sind davon gefühlt am wenigsten betroffen.
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****a73 Frau
4.085 Beiträge
Die Presse ist meiner Meinung massiv betroffen, da habe ich auch nichts anderes behauptet. Auch die Unternehmen die mit Bildern werben (z.B. mit Mitarbeitern drauf für einen PR-Bericht). Ich komme hauptberuflich aus dem Bereich, da wird es jetzt durchaus kniffelig.

Der Eventfotograf ist für mich auch nicht "privat".
Über "Privatleute" und "Hobbyfotografen" die (meist für das kleine Geld) Events wie Hochzeiten usw. fotografieren beschweren sich viele Berufsfotografen ja dauernd, denen wird das Leben natürlich erschwert. Ist doch gut, wenn das unrentabel wird, oder?

Ich meine den echten Hobbyfotografen der hin und wieder mal ein einzelnes Model fotografiert ohne mit seinen Bildern Geld zu verdienen und dazu einen TfP-Vertrag macht, in der Regel ist da auch kein Gewerbeschein vorhanden.
Hier dürfte die Norm wohl nicht greiffen. Wobei natürlich abzuwarten bleibt wie sich die Auslegung hier entwickelt.

Aber gerade die, die uns als Model dauernd unter die Nase reiben "ich"mach das nur zum Spaß, verdiene ja nix dran, zahle bestimmt nicht auch noch für mein Model" sind in div. Gruppen jetzt die, die am lautesten schreien. Deren Sorge dßrfte unbegründetvsein.
Ich :-)
*********sign Mann
24 Beiträge
Bei den reinen "Hobbyknipsern" (bezogen auf "ich knips nen Model"), gebe ich Dir recht. Da könnte es ggf. nur notwendig sein, zu konkretisieren, was nun erlaubt ist und was nicht (bezogen auf die Verbreitung). Da sehe ich aber auch weniger die Problematik, dass man sich da irgendwie einig wird. Wohl eher könnte das bei Model-Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (auch als Betrugsmasche?). Wobei das dann als Eigentor fürs Paymodel enden würde, nehme ich an.
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****a73 Frau
4.085 Beiträge
Wenn ich als Model normale realistische Gagen nehme und dann versuche als Betrugsmasche die Bilder wieder löschen zu lassen werde ich am Verhältnismässigkeitsgrundsatz scheitern. Da wird die Rechtsprechung vermutlich schnell Präzidenzfälle schaffen. Da dürfte die neue Regelung wenig helfen.

Wenn ein Fotograf ein ohne Gewerbeschein und saubere Kalkulation murksendes "Paymodel" zu Minigagen bucht kann da durchaus eine Hintertür für diese Damen entstehen.
Pech für ihn, aber gut für uns echte gewerbliche Models *zwinker* denn vielleicht macht sich der eine oder andere dann mehr Gedanken woher die Preisunterschiede kommen und begreifft daß er da nicht für weniger die gleiche Leistung bekommt.

Auch Abzockern, die (meist in recht hoher Schlagrate) unerfahrenen Models für kleines Geld gewerbliche genutzte Bilder weit unter marktüblichen Gagen oder gar auf TfP abluchsen und damit Profit machen wollen, wird das Leben vermutlich schwer gemacht, bzw. den Betroffenen das Vorgehen dagegen deutlich erleichtert, das ist aber auch gut so.
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****a73 Frau
4.085 Beiträge
Mal ohne Juristendeutsch erklärt
... ich denke das dürfte einigen die Unsicherheit nehmen:


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