Ganz normaler Vertrag
So ein Shootingvertrag ist ein ganz normaler Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung bzw. einer Einräumung von Nutzungsrechten. In der Regel werden wir uns hier im Rahmen des BGB bewegen.
Hält sich einer nicht an den Vertrag und erbringt die vereinbarte Leistung nicht, kommt er in Verzug.
Verzug tritt wie oben von s5r3 beschrieben dann ein, wenn im Vertrag ein festes Zahlungsziel vereinbart wurde, das verstrichen ist, oder in einer Mahnung eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt wurde. Bei Geldschulden tritt übrigens auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach „Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung“ der Verzug ein. Fälligkeit erfordert, daß die Leistung zu diesem Zeitpunkt bereits erbracht ist und ein schriftlicher Vertrag mit klarer Benennung des zu zahlenden Betrages vorliegt (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Unternehmen (z.B. dem Fotografen mit Gewerbeschein) gilt diese Dreissig-Tage-Frist auch ohne weitere Aktion von Dir, handelt es sich um einen normalen Verbraucher (Hobbyfotograf ohne Gewerbeschein) musst Du in der Rechnung/ im Vertrag aber darauf hinweisen, ansonsten ist wieder die gute alte Mahnung erforderlich, was hier als "angemessene Frist" anerkannt wird, richtet sich in den meisten Fällen wieder nach der 30 Tagen ab Vertragsschluss und muß dem Gläubiger nach Mahnungseingang noch etwas Spiel lassen um die Zahlung zu organisieren.
Verträge sind bindend und somit eine gute Grundlage für die Erwirkung eines Titels wie von s5r3 beschrieben.
Allerdings bringt die Vertragsbindung auch mit sich, daß man einen Vertrag nicht einseitig nachträglich ändern kann, für Änderungen ist immer die Einwilligung des Vertragspartners von Nöten.
In der Mahnung würde ich auch rein schreiben, dass du ihm bis zur vollständigen Zahlung die Verwertungsrechte an den Bildern enziehst.
Das kannst Du Dir also sparen. Wenn der Vorbehalt der Nutzungsrechte bis zur Leistung der Zahlung nicht schon im Shootingvertrag steht, kannst Du diesen ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht einfach nachträglich hinzufügen.
Solch eine Klausel in einen Vertrag aufzunehmen macht aber durchaus Sinn, das entspricht ungefähr dem Eigentumsvorbehalt in Kaufverträgen.
Genauso ist es sinnvoll die Fälligkeit der Gegenleistung, egal ob eine Zahlung bei Pay oder bearbeitete Bilder bei TfP klar im Vertrag festzuschreiben, denn zum einen ist diese meist kürzer angesetzt als nach 30 Tagen (bei Bildern greift die ja auch nicht), bringt die Frist ohne weitere Rechnung oder Mahnung ins Laufen und hat zum anderen hat sie eine nicht zu unterschätzende psychologische Wirkung.
Ein hochoffizieller Weg an Dein Geld zu kommen wurde ja von s5r3 schon recht ausführlich beschrieben.
Ein anderer führt über Rechtsanwalt (den Du wenn es zu einem Widerspruch und zur Verhandlung kommt meist eh brauchst) oder Inkasso. Das ist bequemer für den Gläubiger und führt meist schneller zu Ergebnissen. Allerdings birgt es auch ein höheres finanzielles Risiko, je nach Vertrag kann der Gläubiger da auf Honoraren oder Gebühren sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht zahlen kann.
Leider sind nicht nur viele Models chronisch pleite. ich habe in den letzten Jahren festgestellt, daß sehr viele Fotografen mehr für Ihre Shootings und die Ausrüstung ausgeben als sie haben. Die so extrem groß tun sind da meist die Schlimmsten. das Risiko, daß der am Ende nicht zahlen kann, da er schon jede Menge anderer Schulden hat, ist also durchaus gegeben.
Problematisch wird das ganze in jedem Falle dann, wenn der Gläubiger kein Gewerbe angemeldet hat oder dieses nicht entsprechend abgesichert ist.
Ohne Gewerbeschein läufst Du bei einem Verfahren Gefahr in den Fokus des Finanzamtes zu geraten, gerne drohen die Nichtzahler auch damit den Gläubiger in diese Richtung anzuschwärzen.
Eine private Rechtsschutzversicherung deckt solche zur selbständigen Tätigkeit gehörigen Verträge in der Regel nicht mit ab.
Leider wissen das viele Fotografen und zielen genau darauf ab, wenn sie ein Model nicht zahlen. Sie wissen, daß viele Models schwarz arbeiten und daher kaum die Möglichkeit haben den offiziellen Weg zu gehen, nicht das Geld besitzen einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen an Bord zu holen und meist keine Versicherung haben, die sie hier unterstützt. Diese dummen Dinger brocken uns damit den (mittlerweile leider weit verbreiteten) Ärger mit diesen Abzockerfotografen ein.
Für ein Model mit ordnungsgemäß angemeldetem und versichertem Gewerbe bedeutet das aber meist auch, daß der Schuldner einen riesen Schreck bekommt, wenn er die Zahlungsaufforderung vom Anwalt oder dem Inkasso oder zumindest die offizielle Rechnung bekommt. Meist erkennt er dann, daß er sich verrechnet hat und zahlt ganz fix.
Ich hatte mehrfach Probleme mir Fotografen oder Auftraggebern die nicht zahlen wollten oder nachträglich meinten einen Teil der vereinbarten Gage nicht entrichten zu müssen, die haben aber spätestens nach dem ersten Schreiben, das nicht aus meiner eigenen feder stammte immer anstandslos alles gezahlt.
Also nur Mut, hol Dir Dein Geld!
LG
Kyria