Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Wohnmobile BW & Bayern
199 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Vermietung des eigenen Wohnmobils

********iebe Paar
91 Beiträge
Lasst euch Mal keine Angst machen. Schaut euch die Leute an denen ihr vermietet, versichert euer Womo gegen Veruntreuung und gebt die Einnahmen bei der Steuererklärung unter "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" an und alles ist gut. Alles andere ist miesmacherei. Klar geht auch mal was kaputt. Nehmt 1000€ Kaution und kontrolliert richtig, dann läuft das schon
Hallo
wir haben auch 1000€ kaution genommen wen was nicht ok war waren die erstmal weg wurde gegengerechnet und der rest zurück überwiesen vollkasko mus sowiso sein bei 1000 selbstbeteiligung past das eigentlich immer ansonsten mus ne nachrechnung gestellt werden gewerbe mus eh angemeldet werden.
********iebe Paar
91 Beiträge
So sieht's aus.
Gewerbe muss aber nicht angemeldet werden bei einem. Deshalb kannst es ja bei der normalen Steuererklärung angeben. Ist zumindest bei uns so
Hallo
bei uns einfacher da sowiso schon gewerbe da war haben wir es gleich mit rein genommen
********iebe Paar
91 Beiträge
Ja, bei uns genauso. Hatten uns vorher halt beim Steuerberater erkundigt was es für Möglichkeiten gibt. Wenn eh Gewerbe vorhanden ist, ist es natürlich einfacher es mit rein zu nehmen.
*******ust Paar
5.827 Beiträge
muß man auch ein Gewerbe anmelden...
wenn man das Womo über einen gewerblichen Vermieter (PaulCamper ...) vermietet?
********iebe Paar
91 Beiträge
Frag am besten bei deinem Finanzamt nach, dann seid ihr sicher. Bei uns reicht es alles bei der normalen Steuererklärung anzugeben.
Hallo
Ja must du dan weil er ja nur der vermitler ist
********paar Paar
952 Beiträge
Die leute aussuchen an die ich vermiete? Geht ja nur bei Direktvermarktung.
Ist nicht ohne, wegen Forderungsausfall des Nachmieters weil der Vormieter z.B. einen Unfall hatte, das womo fahruntauglich ist.
********iebe Paar
91 Beiträge
Na davor sichert man sich doch in seinen AGBs ab. Auch wenn ich über einen Vermittler buchen lasse, bekommen die Mieter unseren Mietvertrag und unsere AGBs. Und wir haben auch schon jemand nach Hause geschickt der über Campanda gebucht hatte. Er konnte kein Wort Deutsch, kam mit offener Hose und hat gestunken wie ein nasser Iltis. Zudem hatte ich kein gutes Gefühl bei dem Kerl. Das meinte ich mit aussuchen, man MUSS drin Womo nicht jedem mitgeben.
Bei Paulcamper kannst du dir die Leute auch vorher ansehen
Hallo
Ja wir haben auch nur unsere verträge genommen mit unseren AGB und es hatte auch schon wer nen unfall am Bodensee und kam 3 Tage später wider den ausfall hatte er dann zu tragen
*********te_53 Paar
500 Beiträge
Bei aller Wertschätzung ...
... der Beiträge ... einige haben wohl das FA vergessen, oder vermieten gleich unter Liebhaberei. Wir haben von 04/2009 bis 10/2017 mit zwei Mobilen und einem Wohnwagen diese Art von Gewerbe betrieben.

Lest den Bericht von Lutz (Lutzifer969)

Bei uns sind bisher 5 Jahre sicher vom FA anerkannt ... um den Rest wird ..........

@ Hanse_Bille ... wir kennen uns aus Sandersfeld, wenn Ihr möchtet schreiben wir Euch gerne eine PN oder wir *tel*

Liebe Grüße aus Ostwestfalen von Marlies und Friedhelm


********iebe Paar
91 Beiträge
Nö...
..das FA haben wir mehrfach erwähnt. Wir betreiben dieses Gewerbe auch seit ein paar Jahren und zahlen unsere Steuern. Verstehe nicht ganz das Problem. Natürlich muss auch ein Gewinn ausgewiesen werden, sonst ist es natürlich Liebhaberei. Und wenn man nur eines hat das man ab und an vermietet, gibt man den Umsatz ganz normal bei der Steuererklärung ( Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)) an und muss ihn dann natürlich versteuern.
*********te_53 Paar
500 Beiträge
@ lustundliebe
Alles supi ... wenn Ihr nur Gewinne habt und keine Verluste, ist es genauso wie es sein soll.
Das Kaufmänische Denken und die Absicht der Gewinnerzielung ist erfüllt.

Nur ... bei einer Einnahme von 22.000,- € bis 25.000,- € abzüglich Ausgaben und AfA ... da nehmen wir unseren Wohnsitz im Saarland und unsere Nerven werden sehr geschont.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag
Marlies und Friedhelm

********iebe Paar
91 Beiträge
Natürlich haben wir auch Ausgaben, jedoch sollte am Ende ein Gewinn erwirtschaftet werden. Bei jahrelangem Verlust bekommen wir auch Post vom FA
Das hat auch wenig mit dem Saarland zu tun sondern mit Philosophie. Ich kann kein Wohnmobil kaufen/finanzieren und es länger als max 4 Jahre vermieten. Da kommt die AfA ins Spiel. Wir verkaufen nach 1-2 Jahren wieder und kaufen neue. Der Wertverlust ist in dieser Zeit sehr gering, nach einem Jahr oft gleich null weil wir wir bei dem Händler natürlich gute Prozente bekommen. Den Rest könnt ihr euch doch ausrechnen *g*
Euch auch einen schönen Sonntag aus dem verschneiten Saarland
*****ber Paar
980 Beiträge
Recht: Trotz Unterschlagung, Fahrzeug nicht zurück

Wird ein angemietetes Fahrzeug nicht zurückgegeben und damit unterschlagen sowie letztlich verkauft, hat der ursprüngliche Eigentümer keine Ansprüche mehr. Insbesondere kann sich der Geschädigte das Fahrzeug, das in guten Glauben gekauft wurde, nicht von dem Käufer zurückfordern. Der ursprüngliche Besitzer ist nach Auffassung des BGH (Urteil vom 1. März) nicht mehr Vertragspartner in dem Verkaufsgeschäft, selbst wenn er im Kaufvertrag als Verkäufer eingetragen ist (V ZR 92/12).

Im verhandelten Fall hatte der Beklagte ein in seinem Eigentum stehendes Wohnmobil an einen Dritten vermietet, von dem er es nach Ablauf der Mietzeit jedoch nicht zurückerhielt. Stattdessen hatte ein Gebrauchtwagenhändler – der spätere Kläger – auf ein Zeitungsinserat hin Kontakt mit dem Anmietenden aufgenommen – dem späteren Verkäufer –, der das unterschlagene Wohnmobil angeboten hatte.

Zur Kaufabwicklung übersandte daraufhin der Kläger einen Mitarbeiter, der sich wiederum nach telefonischer Kontaktaufnahme mit dem Fahrzeugverkäufer mit zwei vom Verkäufer beauftragten Personen auf einem Parkplatz traf, auf dem auch das Wohnmobil stand.

Nach Telefonaten dieses Mitarbeiters mit dem Verkäufer und dem Kläger und der Einigung auf einen Kaufpreis in Höhe von 9.000 Euro formulierte der Mitarbeiter des Klägers handschriftlich einen Kaufvertrag, den er für den Kläger unterschrieb. Als Verkäufer wurde der Name des Eigentümers (Vermieter und späterer Beklagter) eingetragen. Für den Verkäufer unterschrieb einer der beiden von ihm beauftragten Personen mit dem Nachnamen des Beklagten.

Der Mitarbeiter des Klägers übergab den vom Verkäufer beauftragten Personen den Kaufpreis in bar; im Gegenzug erhielt er das Wohnmobil sowie die auf den beklagten Eigentümer ausgestellten Papiere des Fahrzeugs – nämlich Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief, wobei der Kraftfahrzeugbrief (wie sich später herausstellte) gefälscht war. Das so erworbene Wohnmobil überbrachte der Mitarbeiter dem Kläger, bei dem es später von der Polizei sichergestellt und an den Beklagten herausgegeben wurde.

Der Kläger klagte daraufhin auf die Herausgabe des Fahrzeugs gegen den Beklagten. Dem gab das LG Konstanz statt. Die Berufung des Beklagten zum OLG Karlsruhe blieb ohne Erfolg. Das Berufungsgericht führte im Wesentlichen aus, dass Vertragspartner des Klägers nicht der Beklagte, sondern der tatsächlich handelnde Verkäufer geworden sei. Des Weiteren habe der Kläger gutgläubig das Eigentum am Wohnmobil erworben. Laut dem Berufungsgericht muss der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs in der Regel auf das Eigentum des Verkäufers vertrauen, wenn dieser – wie im vorliegenden Fall – in Besitz des Fahrzeuges sei und ihm Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aushändigen könne.

Der BGH sah dies ebenso und führte in seinem Leitsatz aus: „Tritt der Veräußerer eines unterschlagenen Kraftfahrzeugs unter dem Namen des Eigentümers auf, wird Vertragspartner des Erwerbers grundsätzlich die unter fremden Namen handelnde Person und nicht der Eigentümer, sofern der Kauf sofort abgewickelt wird.“

Zum einen problematisiert der BGH zwar, zwischen wem genau aufgrund der entsprechenden Umstände die Einigung über den Eigentumsübergang nach § 929 S. 1 BGB stattgefunden hat. Allerdings gibt der BGH dem Berufungsgericht Recht darin, dass die Einigung über den Eigentumsübergang zwischen dem Kläger, der durch seinen Mitarbeiter vertreten wurde, und der Person, die unter dem Namen des Beklagten auftrat und die durch die vor Ort handelnden Personen vertreten wurde, erfolgt ist.



Quelle: kfz-betrieb Vogel http://www.auto.de/magazin/r … gung-fahrzeug-nicht-zurueck/
********NR74 Paar
661 Beiträge
@ smzauber
GENAU SOWAS hatten wir schon am 03.02 verlinkt.....aber doppelt hält ja bekanntlich besser ^^
NEWFACE
****AR Mann
1.629 Beiträge
ich glaub das nicht....
das ist ja der pure Irrsinn !!!
KEIN WUNDER vermietet so gut wie NIEMAND einem ein KFZ
bzw WOMOBI.
jetzt wird mir einiges klar.

ich kanns dennoch nicht fassen.
Grüsse in die Runde
*oh* *oh2* *schock* *panik*
*********el55 Mann
933 Beiträge
Erfahrungswerte
Das ist für mich so als wenn ich meinen Schatz auch ausleihe

Den bekommt man aber meist in Bestzustand zurück ...
wir verleihen unser womo; allerdings nur an gute bekannte, und nicht professionell..
und wir finden nichts dabei..grübel..
*******2016 Mann
31 Beiträge
Denkt dran, dass läuft dann Richtung Gewerbe....Versicherungsschutz noch gegeben?... Haftung...etc...
*******dows Paar
71 Beiträge
Hallo, privat lässt sich euer Wohnmobil gut über das Portal von Paul Camper vermieten. Bei einer Vermietung wird das Wohnmobil im Reisezeitraum von Paul Camper über die Allianz abgesichert . Dafür fallen 20% vom Mietpreis an und für die Vermittlung durch Paul Camper nochmal 15 % .
Wir sind so 2020 mit einem Fahrzeug in die Vermietung eingestiegen und fanden es sehr unkompliziert wenn auch 35 % Abzug vom Mietpreis weh tun ist man aber auf der sicheren Seite und komplett abgesichert.
*****ani Paar
217 Beiträge
Hallo haben unser womo auch in der Vermietung gehabt
Und nur Ärger gehabt
Werden wir nicht mehr machen
Wenn ihr das Geld nicht braucht
Last es lieber stehen
Auser ihr habt gerne schlaflose Nächte
Und gerne ärger
***95 Paar
345 Beiträge
Und an Unterschlagung denken,das sichert Paul Camper meines Wissens nicht ab
*********ark73 Mann
106 Beiträge
Zur Zeit würde ich kein Fahrzeug vermieten. Die Wertsteigerung ist im Moment zu groß. Meinen Carado T 338 habe ich nach einem Jahr mit fast 8.000 € Gewinn (Steuerfei !) verkauft und in einen Chausson 720 Titanium VIP investiert. Inzwischen würde das neue Fahrzeug ca. 10.000 € mehr kosten. *feuerwerk*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.