Frankreich-Liste verbotener Hunderassen.
In Frankreich gibt's eine Liste verbotener Hunderassen die listet die in Deutschland nicht auf der Verbotsliste stehen.Problem:
In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!
Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache abgefasst sind, und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt!
Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.
Nächtes Problem:
In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze „mutmaßliche" sowie „oder ähnliche", was die Definition erheblich ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.
Neben Geldstrafe droht auch die Beschlagnahme und Tötung des Hundes.
Infos der Botschaft hier
https://de.ambafrance.org/Haustiere-Einreisebestimmungen