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Gasprüfung (G607) NUR für die HU bis 2023 ausgesetzt

****HB Mann
430 Beiträge
Themenersteller 
Gasprüfung (G607) NUR für die HU bis 2023 ausgesetzt
Moin. Ich als G607 Sachkundiger möchte mal ein wenig Licht ins dunkle bringen.
Die eine oder der andere wird es vielleicht schon vernommen haben, einige erfahren es später. Ihr erfahrt es nun auf diesem Wege.
Die Gasprüfung (G607) wird bis 2023 ausgesetzt:
Zitat (Promobil) " Am 31. Dezember 2019 ist im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871). Darin wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt."
Grund ist eine EU Verordnung, die die Kalibrierfähigkeit der prüfenden Gerate vorschreibt. Die zur Dichtheitsprüfung benutzte Pumpe entspricht NICHT diesesn Vorschriften.
Ich habe heute mit meinen Ausbilder bei der ZKF (Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik) telefoniert. Er hat das so bestätigt. Erzählte aber auch, das dieser Erlass ohne Anhörung bzw in Kenntnisnahme der zustandigen Stellen erfolgt ist. Er war von der Aktion genauso überrascht. Nun sitzen alle Verantwortlichen an einem Tisch und erarbeiten eine Lösung.
Heißt das nun, das keine Gasprüfung von Nöten ist ?
Nur für die HU nicht. Ein/e Fahrzeughalter/in ist immer noch verantwortlich für die Sicherheit seines Fahrzeuges. Stellplätze erwarten meist auch eine gültige Gasprüfung und auch eine Versicherung könnte im Zweifel nicht zahlen.
Also, zur eignen Sicherheit wird natürlich empfohlen , eine gültige Gasprüfung an seinem Wohnmobil (und natürlich auch Wohnwagen, da war die Gasprüfung eh keine Vorschrift) zu haben bzw machen zu lasssen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen / aufklären.
Der Link zu dem ganzen Bericht findet ihr hier:
https://www.promobil.de/tipp … entfaellt-2023-nicht-noetig/
**********artig Paar
268 Beiträge
...egal wie...
bislang war die Prüfung für alle irgendwie so OK - Pumpe hin oder her - wir haben bislang jährlich die Gasanlage prüfen lassen - und so werden wir es auch weiter halten
*****m64 Mann
334 Beiträge
Ich werde mein Gasprüfung trotzdem machen lassen, finde aber den wegfallenden zeitlichen Zwang (ich bin jährlich zur HU fällig, 11 to.) ganz angenehm.
Gespannt können wir sein, wie es 2023 weitergeht. Die Prüfer rüsten ihre Geräte nach und die Gasprüfung wird dann nicht mehr 35 sondern 95 Euro kosten *zwinker*
****HB Mann
430 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********artig:
...egal wie...
bislang war die Prüfung für alle irgendwie so OK - Pumpe hin oder her - wir haben bislang jährlich die Gasanlage prüfen lassen - und so werden wir es auch weiter halten

Ich finde ja auch,ob eine Dichtheitsprüfung (neben den anderen Sachen) nun mit 140 mbar oder 160 mbar durchgführt wird, wichtig ist doch die Erkenntnis, das die Anlage dicht ist *lach*
****HB Mann
430 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****ard:
Dh. für meinen 2018 neu gelassenen ist die Gasprüfung in diesem Jahr nicht Pflicht?

Für die HU nicht, das ist richtig.
****HB Mann
430 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****ard:
Dh. die kann ich dann auch bei Gelegenheit auf einem Campingplatz machen lassen im Sommer? Was wird da genau gemacht? Kann dann das Wohnmobil auf dem Stellplatz stehen bleiben und jemand kommt mit einem Gerät?

Diese Möglichkeit ist durchaus in Betracht zu ziehen
******599 Paar
649 Beiträge
Pflicht hin oder her,es sollte jeder so viel Pflichtgefühl haben um die Prüfung zu machen.Letztendlich trifft es meist die unbeteiligten wenn etwas passiert.
Es muss wohl keiner darüber diskutieren ob ich sie nun brauch oder nicht.
Hier spart man an der falschen Stelle...Hier geht es nicht darum ob irgend ein Haken von der Wand fällt sondern um eine erhebliche Unfallgefahr bei Gasaustritt was letztendlich Ausmaße annehmen kann,wo allen einfach die Vorstellungskraft fehlt. Denkt einfach mal an Spanien 1978.
*******umi Mann
688 Beiträge
Die Prüfer rüsten ihre Geräte nach und die Gasprüfung wird dann nicht mehr 35 sondern 95 Euro kosten
Da die Meßgeräte dann wohl deutlich aufwendiger werden aufgrund der dann notwendigen Kalibrierfähigkeit und wohl auch Überwachung etc, könnte ich mir auch deutlich höhere Preise leider vorstellen.
Werden wir sehen und bezahlen.
*********lgium Paar
1.004 Beiträge
Nun mal die Sache was komplexer machen.
Da die Prüfung nicht mehr der Norm entspricht würde ich als Prüfer oder sonst etwas gar kein Papier mehr ausstellen oder aber etwas anfertigen wo drauf steht.
"Prüfung entspricht alte Richtline...."
******599 Paar
649 Beiträge
Wenn ich mir ein Wohnmobil für 70.000 Euro kaufen kann sollte ich die paar Kröten dafür über haben.....
****HB Mann
430 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********lgium:
Nun mal die Sache was komplexer machen.
Da die Prüfung nicht mehr der Norm entspricht würde ich als Prüfer oder sonst etwas gar kein Papier mehr ausstellen oder aber etwas anfertigen wo drauf steht.
"Prüfung entspricht alte Richtline...."
Sie entspricht NICHT der NORM zur HU... Das hat mit der Prüfung an sich ja nichts zu tun. Das sind zwei verschieden paar Schuhe
**********ser08 Paar
13 Beiträge
Wenn die Prüfung ausgesetzt ist, wird es keinen Prüfbericht geben.
Also Kostenersparnis.
Was überhaupt nicht vernachlässigt werden darf: das die Anlage beim Fachmann gewartet wird, nach Intervall/ Vorschrift.
Hier geht es um das eigene und die Gesundheit der im Umkreis befindlichen Lebewesen.
******ka3 Paar
108 Beiträge
Die Prüfung ist nicht ausgesetzt und es gibt auch weiterhin den Prüfbericht.
Sie ist nur nicht mehr zur HU erforderlich.
*********lgium Paar
1.004 Beiträge
@****HB auch wenn es ne Eu Richtlinie ist, so gibt es Länder in denen du keine machen kannst weil es keine Beauftragten, Sachverständigen usw gibt.
Bei uns kontrollieren die nur wenn die was neues eingebaut haben. Da kriegst kein Papier oder Stempel.
Willkommen in der Eu
****HB Mann
430 Beiträge
Themenersteller 
@*********lgium
Das weiß ich... Trotz EU konnte man sich werde über die Beschaffenheit noch der Farbe der Gasschläuche in den Ländern einigen... Genauso wie man zb in Frankreich die Schläuche mit Schlauchschellen befestigen kann. *skeptisch*
****er Mann
185 Beiträge
Habe mal eine technische Frage.
Bei der letzen Prüfung wurde mein neuer Druckminderer beanstandet.
Entsprach wohl nicht der Norm,habe aber letztlich doch eine Plakette erhalten
Kann mir jemand die gültige Norm oder Bezeichnung für einen zulässigen Druckmindeer benennen?
***ns Mann
15 Beiträge
Ja

DIN EN 16129, Anhang D

Währe die Normbezeichnung

LG
****HB Mann
430 Beiträge
Themenersteller 
Also, entweder entspricht er der Norm, dann gibt es eine Plakette, oder er entspricht nicht der Norm, dann wird die Plakette verweigert. Mein Ausbilder würde an dieser Stelle schon wieder mit den Augen rollen. Der Regler muss eine Überdrucksicherung haben, max Durchfluß von 1,5 kg/h den entsprechenden Betriebsdruck haben und eine Kennzeichnung als Fahrzeugregler (EN 12864 / D oder EN16129) haben. Natürlich auch nicht älter als 10 Jahre
*******ntes Paar
2.875 Beiträge
Bevor es zum lauten Knall kommt......
Wir lassen weiterhin prüfen
****er Mann
185 Beiträge
@ Ingo ,natürlich hast du Recht!!!
Hatte mal einen Prüfer der wollte gar nicht prüfen.Fragte nur ob Alles funktioniert und wollte die Plakette kleben.Habe ihn aber "motiviert" doch eine Prüfung durchzuführen.
@ heins..Danke
****HB Mann
430 Beiträge
Themenersteller 
@****er
Gediegener Weise werden Gas Sachen von vielen Prüfer auf die leichte Schulter genommen. Wir haben Storys und Bilder bei unserem Lehrgang gehört / gesehen... Das traut man Menschn mit normalen Menschenverstand gar nicht zu.
*********lgium Paar
1.004 Beiträge
@****HB
Folglich kann sein, dass wenn du dein Fahrzeug beim Händler lässt. Zb mehrere Sachen machen lässt und auch die Gasprüfung, dass dieser die nicht richtig oder gar nicht durchführt.
Dir aber Geld abnimmt und dir ne Plakette gibt.
Nun ergeben sich für mich 2 Fragen.
• kann er in Haftung genommen werden wenn was passiert
• Plakette klebt, kann der TÜV Prüfer dann doch was bemängeln und die Plakette nicht erteilen???
Da ist die, den ominösen Eu-Richtlinien entsprechende Pumpe wichtiger wie eine dichte Gasanlage. Wieder mal hirnlose EU-"Spezialisten" unterwegs. *aua*
*********illa Paar
4.649 Beiträge
Gruppen-Mod 
Generell gilt bei allen Arten von Prüfungen folgender Grundsatz:

• bei der Prüfung hat das Prüfobjekt die Grundlagen zur Erteilung einer Plakette erfüllt
• die Plakette gibt den nächsten Prüftermin vor
• generell gibt es keine Schadensersatz Ansprüche an den Prüfer, da diese nur den Zustand bei der Vorführung wieder gibt und nicht den im Betrieb.
• auch eine Garantie, dass die geprüften Anlagen bis zur nächsten Prüfung einwandfrei funktionieren kann und wird nicht gegeben.

Ist eine Zeitpunkt-Prüfung
****er Mann
185 Beiträge
"da diese nur den Zustand bei der Vorführung wieder gibt und nicht den im Betrieb."
Darf ich den Satz "klauen"?
Sehr teffend formuliert *top*
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