Kaufvertrag Wohnmobil / und was man so erleben kann
Hallo,wir haben ein neues Wohnmobil gekauft - und nach dem Kauf fing der Spaß - und das meine ich ernst - erst richtig an :
Gekauft haben wir laut Kaufvertrag:
• ein Wohnmobil mit folgender Ausstattung (nur das, was wichtig ist):
– Ducato mit 130 PS Maschine
– 120 W Solaranlage
• Sat-Anlage mit 85 cm Schüssel und 20" HDTV Fernseher
Bekommen haben wir:
• Ducato mit 148 PS
• 100 W Solaranlage mit in Deutschland nicht zugelassen Kabeln
• 60 cm Billigschüssel mit 18,5" HD+ Fernseher und nicht ordnungsgemäß verklebter SAT-Schüssel, die währende der Fahrt hätte fliegen gehen können, da der Kleber nicht ausgehärtet war.
Festgestellt wurden die Mängel von einem Fachbetrieb in Köln, der eigentlich nur die Solaranlage erweitern sollte. Wir haben dann erst mal die Solaranlage erweitern lassen und die Sat-Anlage gegen eine wie im Kaufvertrag zugesichert getauscht.
Ein Austausch beim Wohnmobilhändler kam nicht infrage, da dieser 470 km von Köln entfernt ist. Und aufgrund der nicht fachgerechten Montagen auch kein Vertrauen mehr besteht
Da wir ja nicht gleich mit den Anwälten aufeinander losgehen wollten, haben wir dem Händler angeboten, dass er die Rechnung für die Anlage bezahlt und alle sind zufrieden
Antwort des Händlers:
• größerer Motor Mehrpreis Motor 1500.-€;
• Minderpreis Sat/TV Paket 2970.-€ zu 3380.-€ die verbaute Anlage bekomme ich im Internet für 670 €
• Mängel bei dem in Zahlung genommenen Wohnmobil illegale Gasanlage, - was nicht korrekt ist - siehe mein Beitrag zu Alugasflaschen
Feststellung der Mängel 15 Tage nach Übernahme des Wohnmobils durch den Händler
So kommt der Händler auf eine Nachforderung von 1090 €, die er mir aber gnädigerweise erlässt
Was der Händler aber nicht bedacht hat, er hat die Rechnung ohne mich gemacht
Das Folgende stellt keine Rechtsberatung in jedweder Form dar!
Wollten wir ein Fahrzeug mit 148 PS Motor NEIN - und wer muss dann froh sein, dass wir das Fahrzeug übernommen haben und wer muss den Mehrpreis tragen richtig - der Händler
§434 BGB:
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."
"Zu der Beschaffenheit ... gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers ... erwarten kann."
Eine öffentliche und beweisbare Aussage des Händlers ist zum Beispiel der Verkaufsprospekt, der an der Windschutzscheibe klebt
• ratet mal, wer den fotografiert hat - nein nicht ich
• aber meine Frau
Selbstverständlich wäre ich mit einer Rückabwicklung des Kaufvertrages einverstanden, dann aber nur
• wenn der Händler den Verkaufspreis laut Kaufvertrag ohne alle Abzüge und zuzüglich aller von mir inzwischen in das Fahrzeug investierten Kosten übernimmt. Dazu käme dann noch der Transfer von Köln nach Holzm... 470 km a 2,50 €. Also geben wir das Fahrzeug für knapp 18.000 € über Listenpreis an den Händler zurück. Der Händler hat dann das Problem ein gebrauchtes Fahrzeug, zwar mit TOP-Ausstattung aber immer noch 18.000 € über Listenpreis verkaufen zu dürfen Ob er das wirklich will
Also ich würde mal sagen, einfacher wäre es die Rechnung für die Sat-Anlage zu bezahlen.
Was lernen wir daraus:
• nicht bekloppt machen lassen
• zweimal tief durchatmen und erst am nächsten Tag den Händler anrufen
• Frage: Ist es für mich von Vorteil oder von Nachteil - und dann entscheiden, wie vorgegangen wird
• erst mal überlegen, wer sitzt am längeren Hebel, bzw. wer hat die besseren Karten
• erst mal ruhig, sachlich und freundlich versuchen, die Sache zu klären und wenn nicht, können sich andere, sprich die Anwälte, die Köpfe einschlagen
und dann den Anderen am langen Arm verhungern lassen
Immer gute Fahrt wünscht Ulf - hoffentlich bald auch wieder zu touristischen Fahrten