Zitat von ****ig:
„Sogar nach Jahren (bis zu 5 Jahren) flattern Mahnbescheide in unglaublicher Höhe in den Briefkasten
Zitat von ****ig:
„Pula hat bei dem einen oder anderen Touristen nach 4 Jahren einen Mahnbescheid übersandt.
In diesen Fällen könnt ihr euch ganz entspannt zurücklehnen, einmal herzhaft über die Dummheit lachen und dem Mahnbescheid mit Verweis auf die verstrichene Verjährungsfrist widersprechen.In Deutschland verjähren Ordnungswidrigkeiten gegen die StVO bereits nach drei Monaten.
Forderungen aus Verträgen verjähren nach zwei Jahren.
Wie die Rechtslage in Kroatien aussieht, kann ich jetzt nicht sagen, aber sie können die Forderung dann nicht mehr über deutsche Gerichte einklagen.
Sollte die Forderung in Kroatien noch nicht verjährt sein (was ich mir nicht vorstellen kann), solltet ihr innerhalb der Verjährungsfrist nicht in eine Polizeikontrolle in Kroatien kommen.
Macht solange einfach in anderen Ländern Urlaub.