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Auflastung

In D dürfen LKW lt Gesetz eine Geschwindigkeit von ß0 km/h
fahren, +/- 10% = 88 km/h .

Die Tachometer der Brummis müssen geeicht sein.
Selbstverständlich gibt es sehr viele Tricks diese Begrenzung zu überlisten.
Klar, wenn Du mit 85 km/h unterwegs bist, kann dich jeder
Brummi überholen und außerdem bist Du ein Verkehrshindernis,
weil Du die LKW-Fahrer n ö t i g s t und zwingst, langsamer zu fahren, als sie es dürften.
Fahre doch einfach genau so schnell wie die Brummer, dann sind
alle zufrieden.

Und immer dran denken, ohne LKW keine Cola, kein Obst,
kein Wein, keine Brötchen und keine Zigaretten oder Zeitungen.
Egal ob Du jetzt an Aldi, Penny, Lidl oder Famila denkst.

Diese armen Kerle sind es, die das Leben der Menschen am Laufen halten, und sie haben weiss Gott viel mehr Respekt verdient,
viel mehr.

In disem Sinne wünsche ich allen Verkehrsteilnehmern eine
gute und unfallfreie Fahrt.

LG kangoroo
Hallo Kangoroo
Da muß ich Dir aber sowas von widersprechen - zumindest beim Thema Verkehrshindernis. Die langen weiten Strecken fahre ich meistens nachts und da dürfen LKW´s überholen! *zwinker*

Wenn ich Dich richtig verstehe, sind die 88 km/h noch erlaubt.
Nein die 88 sind nicht erlaubt in dem Sinne ,
aber weil ein Geschwindigkeitregler ein technisches Gerät ist
mit gewissen Toleranzen werden 88 km/h geduldet.
Nur bei Unfällen nicht, da kann es einem BKF zum Verhängnis werden,
wenn er 88 auf der Uhr hat.

Fahre doch einfach so schnell wie die Brummis, dann überholen sie nicht.

Also gute Fahrt.

LG kangoroo
Es stört mich einfach nicht, wenn sie überholen. Ich hab es nicht eilig und es spart Sprit.

Auch Dir gute Fahrt

LG aus Do
In D dürfen LKW lt Gesetz eine Geschwindigkeit von ß0 km/h
fahren, +/- 10% = 88 km/h .

Davon träumen wohl viele *lol*

Ich habe mir mal erlaubt, den § 3 StVO hier zu kopieren:




§ 3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.



Da steht nirgends etwas von 10% Toleranz *lach*

Realität ist, daß die elektronischen Geschwindigkeitsbegrenzer erst bei 95 bzw 90 km/Std abregeln müssen und dieser Spielraum idR voll genützt wird...legal wird es dadurch aber nicht.

Vernünftig und wünschenswert wäre wohl, daß, so wie bei Bussen auch, nur eine Überschreitung mit wenigen Km/Std möglich wäre, zB, 83 oder 85.


Eine Kuriosität in Europa und nur von wenigen beachtet ist der Abs. 3b., der sagt, daß u.a. LKW auf Landstraßen nur 60 Km/Std fahren dürfen *ggg*


Moxy
Moin Moxi

ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
Mit den 10 % meinte ich, das die Menschen mit dem blauen Licht auf
dem Dach ihrer Fahrzeuge diese Überschreitung tolerieren.

Als ehemaliger Gasfahrer habe ich diese 60 km/h auf Landstraßen verflucht, aber wir wurden streng kontrolliert.
Sicher gab es lange Schlangen hinter mir, aber mein Job war mir wichtiger als die Fahrzeuge hinter mir.
Später als Frigo-Fahrer bin ich auch mit 90 über die Bahn "gerast".

Und immer die Stoßstange sauber halten hat mal jemand gesagt.

LG ULI
OT
@*****roo


Wenn ich unterwegs bin, dann gibt es zwei Dinge, die mir wichtig sind: Meine "Ladung" (und ich transportiere das wertvollste, was es gibt, lebende Menschen) und ein Dokument, ohne welches ich diesen Job nicht ausführen darf, meinen Führerschein.

Ein "Rasen" kommt für mich nicht in Frage, denn die Fahrgäste fühlen sich am wohlsten, wenn sie die einzelnen Fahroperationen nicht mitbekommen. Also heißt die Devise "gleichmäßig" (nicht schleichen, sondern gleiten).

...und ich vermeide alles, was mir Punkte in Flensburg einbringen könnte oder Bußgelder, die mir als Selbständiger keiner bezahlt.

Und damit fahre ich seit vielen Jahren und Millionen Kilometern sehr gut *g* (bin grade wieder in Italien von 3 verschiedenen Polizei-Behörden fast eine Stunde "auf Herz und Nieren" überprüft worde - und ohne die geringste Beanstandung weitergefahren)

Moxy
Hallo Moxi
... die armen ital. Behörden; nichts kassieren können *taetschel*
aber ehrlich währt äh fährt((?) am Längsten

LG aus DO
*******att Paar
74 Beiträge
Themenersteller 
@*****roo

Ich habe mir meinen Beitrag nochmals durchgelesen und meine den Beitrag UNmissverständlich geschrieben zu haben.

Ich fahre mit einem Abstand von ca 85 km/h mit zu einem vorausfahrenden Fahrzeug mit einem Abstand von ca. 40 m. Heißt also, da ist einer - und davor und davor und davor ... und zu 99% der Fälle sind es LKW's !!!!

85 km/h ist keine von mir gewünschte Geschwindigkeit, sondern die die auf der rechten Spur bei LKW-verkehr "vorgegeben" ist. (in der Ebene) Wenn ich ein Verkehrshindernis bin, dann aber auch alle anderen vorausfahrende Fahrzeuge. Ich wähle diese Geschwindigkeit, weil mein Womo auch nicht so viel hergibt, das ich damit auf der linken (oder mittleren Spur) flüssig mitfahren kann - die liegt bei meiner Erfahrung bei ca. 110-130.

Wie auch aus meinem Beitrag zu entnehmen, fahren diese Fahrzeuge auch die selbe Geschwindigkeit, denn sonst würden sie nicht die nächsten 100 km vor mir herfahren. Es ging einzig und allein darum, eine Fahrzeuglänge wett zu machen. Und das zu Lasten meines Sicherheitsabstandes. Das widerum ist eine Verkehrsgefärdung mir gegenüber.

Soweit ich weis, ist Tempolimit 80 ist auch wirklich 80 km/h. Nur wird bei Messungen eine Toleranz von 3 % gerechnet. Alles was darüber hinaus geht, ist nicht rechtens. Das meistens (muß aber nicht) erst ab einer höheren Überschreitung eingegriffen wird, ist eine andere Sache.

Das Auffahrunfalle auf Autobahnen keine Seltenheit sind, darüber wollen wir hier wohl nicht diskutieren. Egal ob es auf der rechten oder auf der Überholspur. Und solche Unfälle sind "hausgemacht" die müssten nicht sein ...

Ich will hier keineswegs grundsätzlich gegen LKW-fahrer wettern - im Gegenteil ! Sie verdienen meine Hochachtung. Solch einen Job wollte ich nicht machen. Immer unterwegs. Oft keine Möglichkeit einen Platz zu finden um seine Ruhezeiten einzuhalten, nicht mal eine Toilette finden können... Sie sind aber nicht die einzigen die unser Land am ka..en halten. Die Krankenschwester die einen 24/7/365 Job hat und auch LKW fahrer aus einer Massenkarambolage pflegen, erhalten meinen vollen Respekt wie der Müllwerker der dafür sorgt das wir nicht im Müll ersticken.....

Mir ging es einzig und allein darum zu berichten was mir auffiel: ein sinnloses Überholmanöver

Das es darüber hinaus PKWs gibt, die sich genauso idiotisch benehmen, ist eine andere Sache. Erst gestern auf der A2 so ca. Oberhausen zieht ein PKW ca 1500 m von der rechten Spur bei "gutem Verkehrsaufkommen" durch die 2. Spur auf die 3. Spur - überholt 3 Autos auf der 2 Spur und wechselt in einem Rutsch durch den fließenden Verkehr auf die 2. - 1. direkt in die Abfahrt in die er auch nur noch bekommt, weil er (fast) voll in die Eisen geht ... Wenn es nach mir gehen würde: anhalten - Führerschein zerreissen, Fahrzeugschein zum abmelden übergeben - Fahrzeug in die Schrottpresse schieben. ..

So - und nun haben wir uns alle wieder lieb - und beobachten uns einmal SELBST wie wir fahren (nicht nur immer die anderen) vielleicht lernt der ein oder andere mal was über sich selbst.

Jürgen
*******att Paar
74 Beiträge
Themenersteller 
Korrektur:

Natürlich muß es heissen: ich fahre mit einer Geschwindigkeit von 85 km/h mit einem Abstand von ca. 40 m ....
*****tys Paar
544 Beiträge
Wir fahren meist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100. Doch wenn der Verkehr dicht wird, bleiben wir hinter einem LKW auf der rechten Spur. Die Geschwindigkeit passe ich dann nach Bedarf an, um den Abstand zu halten. Somit werde ich auch nicht von anderen LKW überholt und bin Niemandem ein Hindernis.
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