Überholverbot und Fahrzeugklasse M
Eine Auflastung würde ich persönlich über 3,5 t nur dann machen lassen, wenn es absolut notwendig ist ....... es hat einfach zu viele Nachteile!
Viele sind schon bekannt, insbesondere Steuern, TÜV, Maut, Überholverbot, Strassenbeschränkungen.
Nach dem ich mir bis hierhin alles durchgelesen hatte, habe ich festgestellt, dass einige Begriffe nicht ganz richtig dargestellt worden sind:
Überholverbot:
Z. 276 (2 PKW abgebildet) .... sog. generelles Überholverbot:
Verbietet allen Kraftfahrzeugführern mehrspurige Fahrzeuge zu überholen.
Dieses Verkehrszeichen wird oftmals mir einem Zusatzschild versehen .... ab 7,5 t, Fahrzeuge mit Anhänger und LKW.
Für ein WoMo mit mehr als 3,5 t, aber weniger als 7,5 t, von der Erfahrung her also eher zu vernachlässigen
Z 277 (1 LKW, 1 PKW abgebildet) .... sog. LKW-Überholverbot:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Dieses Verkehrszeichen ist zumindest auf Autobahnen selten mit einem Zusatzschild versehen und betrifft somit alle WoMo`s über 3,5 t (oder auch die unter 3,5 t, wenn sie einen Anhänger dran haben und insgesamt mehr als 3,5 t zusammen kommen).
Nun kommt die Fahrzeugklasse M (EG-Richtlinie) ins Spiel. Unter diese Fahrzeugklasse fallen (überwiegend) vierrädrige Fahrzeuge zur Personenbeförderung.
Da spielt das Gewicht keine Rolle!
Da bleibt ein Wohnmobil auch Wohnmobil, ist von der Art her aber mit PKW und Reisebussen gleich zu sehen.
Aber beim Zeichen 277 leider nicht, denn dort sind die PKW und Reisebusse namentlich genannt (zu der Zeit gab es noch keine Wohnmobile lt. Fahrzeugschein).
Eine etwas komische Begründung dazu gibt es in einem Urteil vom OLG Braunschweig ( VRS 86, 150).
Gruss
womo_reisender