„Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Darunter fallen sowohl Solofahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen als auch Fahrzeugkombinationen, sofern deren Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Ich deute das etwas anders; hoffe aber, daß ich das falsch verstehe.
Das deutest du falsch!
Ich sag Mal so, ich kenne mich da aus
Ich finde es schrecklich, wenn Menschen mit Halbwissen irgendwie, irgendwas in den Raum schmeißen und Panik verbreiten.
Warum kann man sich nicht erst wirklich informieren und dann wirkliches Wissen weiter geben?
Nochmal...
...diese Mautpflicht gibt es ausschließlich für Fahrzeuge die im gewerblichen Güterverkehr oder Personenverkehr eingesetzt werden.
Diese Mautpflicht gilt NICHT für Wohnmobile oder Firmenfahrzeuge von Handwerksbetriebe.
Zudem dürfte es in dieser Gruppe woh es ja um Wohnwagen geht, ohnehin kaum jemanden betreffen.
Der Krolock