Na ja, wie so oft geht Theorie und Praxis nicht immer im Gleichschritt. Gemäß österreichischen Innenministerium gilt:
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus‘ wurden zu allen Nachbarländern Grenzkontrollen wieder eingeführt. Eine Einreise nach Österreich aus diesen Staaten ist ausnahmslos nur an bestimmten Grenzübergängen erlaubt.
Personen, die aus diesen Ländern nach Österreich einreisen wollen, haben ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen, das einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt. Das Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verwehrt.
Österreichischen Staatsbürgern oder Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, ist es erlaubt, sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne zu verpflichten (Bestätigung durch eigenhändige Unterschrift). Wenn währenddessen ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wird und dieser negativ ist, kann die 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne beendet werden.
Folgenden Konstellationen/Personengruppen sind von den Maßnahmen ausgenommen:
• Güterverkehr
• Gewerblichen Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung),
• Repatriierungsfahrten
• Besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind
• Zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind,
• Gemeinden Vomp-Hinterriss, Mittelberg und Jungholz
• Pendler-Berufsverkehr.
• Einsatzfahrzeuge im Sinne des § 26 StVO
• Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in Österreich unterliegen oder die über eine aus besonders berücksichtigungswürdigen medizinischen Gründen ausgestellte Behandlungszusage einer österreichischen Krankenanstalt verfügen, ist es erlaubt, nach Österreich einzureisen, wenn dies zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich erfolgt. Bei der Einreise ist eine Bestätigung über die unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung vorzuweisen. Die Mitnahme einer Begleitperson ist zulässig.
• Passagiere öffentlicher Verkehrsmittel, wenn das Verkehrsmittel auf seiner planmäßigen Route ohne Zwischenstopp ausländisches Territorium quert.
Zurück nach Deutschland gilt:
Generell gilt: Nicht zwingend notwendige Reisen sollten unbedingt unterlassen werden. Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen und an den Außengrenzen ist grundsätzlich allen Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die Einreise nicht erlaubt, sofern kein dringender Einreisegrund vorliegt.
Bei Bewohnern von Grenzregionen wird das Vorliegen von dringenden Einreisegründen wie bisher wohlwollend geprüft.
Der grenzüberschreitende Güter- und Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern sollen weiterhin möglichst ungehindert fließen.
Bei Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Die Entscheidung über die Möglichkeit der Einreise erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der Beamten vor Ort.
Für deutsche Staatsangehörige bestehen keine Einreisebeschränkungen, sie dürfen in jedem Fall nach Deutschland einreisen.
Also zusammenfassend: Urlaubsreisen sind noch nicht erlaubt nach Österreich, wer es trotzdem macht, macht es wohl mit einem gewissen Risiko der Strafe, wird wohl aber nicht in Österreich dauerhaft versauern müssen. Was aber immer eine Gefahr ist, ist die 14 tägige Quarantäne. Die dem deutschen Arbeitgeber nach dem Urlaub, nach jetzigem Stand zu erklären, wird evtl. schwierig.
Un benommen dem allen gilt wohl auch noch, die Eigen- und Fremdverantwortung der Gesellschaft gegenüber. Nicht alles was evtl. erlaubt ist oder wird, ist auch gleich sinnvoll.
soweit so gut.... ein schönes entspanntes Wochenende
p.s. das alles kann sich stündlich im Moment ändern und die allgemeine Reisewarnung besteht auch noch