Erwartung: es MUSS geliefert werden.
Die Grundvoraussetzungen hat Jo eben noch genannt, diese sind natürlich individuell.
Genau das habe ich mit Basics gemeint.
Diese sind leicht und und unmissverständlich darstellbar. Eben diese Basics sollten bei beiden Partnern gleich sein.
Soweit, so gut...jetzt wirds tricky:
Weitere Erwartungen können sich dann in der Beziehung selbst entwickeln.
Wenn ich Sina richtig verstanden habe, hat sie die Erwartung an die Beziehung sie und ihren Partner glücklich zu machen?
Durch diese Erwartungshaltung lastet nun beiderseits Druck auf den Partner und impliziert :"Ich muss meinen Counterpart glücklich machen / mein Counterpart muss mich glücklich machen. Vice versa: mein Counterpart ist schuld, dass ich nicht glücklich bin / ich bin Schuld, dass mein Counterpart unglücklich ist.
Ein freibleibender Wunsch hingegen, ist etwas anderes. Ein Wunsch beharrt nicht auf Erfüllung. Er wird erfüllt, die Erfüllung darf aber ausbleiben...wie ein schöner Traum, der vielleicht in Erfüllung geht, jedoch keinen Andpruch auf Erfüllung hat.
Eine Erwartung beharrt auf Erfüllung: ES MUSS GELIEFERT WERDEN.
Wird nicht geliefert, besteht eine SCHULD
Keiner Partnerin, möchte ich die Lieferung von Glück schuldig bleiben, genauso wenig möchte ich "geschuldetes" Glück je von einer Partnerin einfordern. Erfülle ich hingegen Wünsche oder werden meine Wünsche unverbindlich erfüllt, dann darf ich mich wahrhaft glücklich schätzen.