@ pikass
Aaaaber wie das nun Mal in unserem System so ist, "hat ja niemals nicht, der Beschuldigte, jemals etwas getan."
Mittlerweile geht mir dies genauso.
Auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme.
Spricht der Gesetzgeber eindeutig von "Handys"!
Auch ist mir nicht bekannt, das es Urteile gibt, weil sich jemand eine Zigarette angezündet hat, oder sich eine Flasche geöffnet hat, oder eine CD eingelegt hat, usw.
Anstatt zu seinen "Taten" zu stehen, suchen Anwälte immer noch die Haar sträubensten Argumente, oder Ausflüchte.
Und da bietet der Straßenverkehr eine reichhaltige Palette.