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Recht am eigenen Bild

********iles Mann
257 Beiträge
Themenersteller 
Recht am eigenen Bild
Hallo Zeichner und Maler,

ich möchte wirklich keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen ... ich frage als Laie auf dem Gebiet der Malerei.

Aber wie ist es mit dem "Recht am eigenen Bild", wenn ein Gesichtsportrait entsteht. Die Person darauf ist doch sicherlich erkennbar und könnte es ggf. nicht so prickelnd finden, wenn die Zeichnung ihren Weg in die Öffentlichkeit nimmt, eventuell sogar in ein Erotikforum, z.B. in den Thread" Portrait, Gesichter des Lebens... Teil 5".

Habt Ihr Zeichner und Maler entsprechende Vereinbarungen mit dem "Model", so wie in der Fotobranche üblich?
mein lieblingsportrait
********Hatt Mann
1.266 Beiträge
Gruppen-Mod 
Veröffentlichung jeglicher art sollten immer vorab geklärt sein .
Es gibt das persönlichkeitsrecht....was leider allzuoft von "stolzen Müttern" bei facebook nicht beachtet wird.
Man kann bei Portraits vom gesicht zwar meist davon ausgehen das der Abgebildete nichts dagegen hat.....aber klarheit im vorhinein ist immer besser



Normalerweise kann man sowas schon bequem im Modelvertrag festlegen wie und wo veröffentlicht werden darf....existiert kein modelvertrag sollte man sowas unbedingt abklären.

Ich persönlich habe anfangs immer das hochladen meiner bilder bei facebook untersagt.....jetzt habe ich diverse modele angesprocen und es ihnen nachträglich gestattet. (als Umkehrbesipiel)
********iles Mann
257 Beiträge
Themenersteller 
Danke, Jan.

Ich hab aber irgendwie den Eindruck, dass Du Fotos meinst, wenn Du Bilder sagst. Zumindest redest Du von einem "Modelvertrag" (oder bei mir heißt er "TFP-Vertrag"), in dem genau diese Rechte geklärt werden.

Als ... wie ist es, wenn ein Gesichtsbild nicht per Fotokamera, sondern per Stift und Papier erzeugt wird? Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass auch hier Modelverträge gemacht, in denen geregelt, wo später fertige Zeichnung veröffentlicht werden dürften.

Wohlgemerkt, es geht nur um Bilder, bei denen die Person erkennbar abgebildet ist.
Recht am eigenen Bild = Bildnisrecht, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Gruß,
"gundling"
**********r1965 Paar
107 Beiträge
Grundsätzlich
Ich hole mir grundsätzlich die Genehmigung der dargestellten Person ein. Selbst wenn es kein Portrait ist, sondern auch bei Körperausschnitten und dgl.
tfp
reicht nicht.
Es heißt ja Time for Print, also Bildabzug.
Stellt sich jemand ohne weitere Vereinbarung über die Bild(verwertungs)rechte einem Fotografen oder Maler zur Verfügung, liegen diese dann nämlich nicht beim Model sondern beim Künstler.
Auch als Kunde beim Fotoladen oder Auftragsmaler ist das so. Will man die Verwertungs/Veröffentlichungsrechte haben, muss dies extra vereinbart werden und kostet in der Regel auch extra Geld.

Also: Ohne schriftliche Vereinbarungen hat das Model schlechte Karten. Mit einer klitzekleinen Ausnahme: Gibt es überhaupt keinen Vertrag und gar keine Gegenleistung für die Zeit, kann vor Gericht unter Umständen ein Anteil von eventuellen Verwertungseinnahmen an das Model gehen.

Aber, solange gemodelt wird, das heißt, dass das Model im Wissen um eine Abbildung ist wird in der Regel das Einverständnis zur üblichen Regelung vorausgesetzt. Entsteht das Bild, egal ob Foto oder Gemälde, ohne das Wissen des Models (und es ist keine Person des öffentlichen Interesses), Ärger angesagt! In diesem Fall geht es um einen einklagbaren Rechtsbruch, ggf. sogar Schadensersatzleistungen.
Also...
was Malereien und Zeichnungen betrifft gilt das freie Veröffentlichunsrecht, soweit mir bekannt ist. Das Model hat keinerlei Einfluss darauf - die Kunst unterliegt keinen Beschränkungen, außer der des eventuell vorhandenen Anstands eines Malers/Zeichners das betreffende Modell nicht allzu obszön darzustellen.

Gruß Alf
******ist Mann
20 Beiträge
Gesetzliche Regelungen für Künstler
Mit der Puplikation von künstlerischen Werken, gleich welcher Ausrichtung, sind mit der Absicherung und dem Rechsbeistand umfangreiche Gesetze verbunden. Es empfiehlt sich für Alle die sich mit dieser Thematik befassen sich entsprächende Lektüre, Rechtsberater, für Kunst und Künstler anzuschaffen, da für die Form der Veröffentlichung als auch für den Urheber bestimmte Gesetze zur Geltung kommen.
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