Es gibt kein Gesetz, dass es untersagt, sich in der Öffentlichkeit auszuziehen. Zumindest dann, wenn man ohne "sexuellen Bezug" nackt ist. Trotzdem kannst du nicht einfach überall nackt sein. Vor allem nicht an Orten, an denen sich andere Menschen von deiner ungefilterten Körperlichkeit gestört fühlen können. In solchen Fällen kann Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit sein: Dann gilt sie nach § 118 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten