@CherryLove
Wenn wir aber Sex im Freien haben, müssen wir mit Spannern rechnen und sehen das nicht so eng. Es sei denn, jemand ist so dreist und macht Fotos und/oder Videos. Da tritt dann wieder das Recht am eigenen Bild ein und wird vom Spanner verletzt.
Sorry dass ich hier Klugscheiße, aber da ist das Gesetz auch anderer Meinung.
Solange ihr euch auf öffentlichem Grund befindet, dürfen Fotos und Videos von euch gemacht werden. Das Recht am eigenen Bild verbietet nur die Veröffentlichung laut KunstUrhG.§ 22 "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."
Rein rechtlich darf der "Spanner" also Fotos oder Videos machen solange er sie nicht veröffentlicht.
Rein rechtlich dürft ihr nicht einmal die sofortige Löschung verlangen, außer wenn ihr Anlass zur Sorge habt, die Veröffentlichung könne unmittelbar bevorstehen. Etwa dann, wenn der Fotograf schon einmal ein Bild der Person ohne Einwilligung veröffentlicht hat.
Wobei wenn er von euch gerade Nacktfotos gemacht hat, ist es wieder schwammig, da könnte ein Gericht euch Recht geben. Bis dann könnt ihr ihn nur mit Gewalt zwingen die Bilder zu löschen. Aber damit macht ihr euch strafbar.
Apropos strafbar, wenn ihr Sex in der Öffentlichkeit habt, macht sich der Mann strafbar wegen Exhibitionismus. Einer Frau ist es erlaubt nackt in der Öffentlichkeit zu erscheinen. Ungerechte Welt!
"§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Also wenn, dann nur Sex unter Frauen bitte!